BMJV – Ehe und nichteheliche Gemeinschaft – Zugewinnausgleich zum Ende der Ehe https://www.bmj.de/DE/themen/gesellschaft_familie/ehe_nichteheliche_gemeinschaft/_doc/Teaser_Gueterrecht.html?nn=17514
Beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird zum Ende der Ehe das während der Ehe erworbene Vermögen zwischen den Eheleutenausgeglichen.
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