BMJV – Homepage – Rechtssicherheit als Verfassungsprinzip https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/rechtsstaat_grundlagen/_doc/Teaser_Rechtssicherheit.html
Ein wesentliches Element von Rechtsstaatlichkeit ist das Prinzip der Rechtssicherheit. Ausprägungen des Prinzips der Rechtssicherheit sind beispielsweise der Bestimmtheitsgrundsatz, das Gebot der Rechtsklarheit und der Vertrauensschutz.
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