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Beförderung von unversteuerten Energieerzeugnissen melden / Stadt Elmshorn

https://www.elmshorn.de/Rathaus-Politik/B%C3%BCrgerservice/B%C3%BCrgerinformation-A-Z-/Bef%C3%B6rderung-von-unversteuerten-Energieerzeugnissen-melden.php?object=tx%2C3296.2.1&ModID=10&FID=3296.4768.1&NavID=2326.284&La=1&ort=1981.1&ort=1981.1&sfwort=1

Befördern Sie Energieerzeugnisse, ohne dass diese bereits mit der Energiesteuer belastet sind, spricht man von einer »Beförderung unter Steueraussetzung«. Ausgesetzt ist die Steuer, solange sich die Energieerzeugnisse auf dem Weg …
Heizöl Ausgenommen von der Beförderung unter Steueraussetzung sind Erdgas und Kohle