Immissionsschutz; Anzeige der Inbetriebnahme einer genehmigungsbedürftigen ortsfesten Anlage zum Umfüllen oder Lagern von Kraftstoffen | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/immissionsschutz-anzeige-der-inbetriebnahme-einer-genehmigungsbeduerftigen-ortsfesten-anlage-zum-umfuellen-oder-lagern-von-kraftstoffen-181842/
Sie möchten eine nicht genehmigungsbedürftige ortsfeste Anlage zum Umfüllen oder Lagern von Kraftstoffen in Betrieb nehmen? Dann müssen Sie dies vorher bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Stand: 20.01.2026 – Redaktionell verantwortlich: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt
