Dein Suchergebnis zum Thema: Klimaschutz

Bürgeramt | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/aemter-von-a-bis-z/detail/buergeramt-297482/

Das Bürgeramt der Stadt Fürth ist unter anderem für Einwohnermeldeangelegenheiten, Passwesen sowie Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten zuständig. Der Dienststelle sind die Ausländer- und Staatsangehörigkeitsbehörde, das Bürgerzentrum Süd, das Bürgerzentrum Mitte, das Bürgerzentrum Nord, das Fundamt und das Wahlamt zugeordnet.
noSpamfuerthnoSpam.de Übergeordnete Dienststellen und Ämter Referat III – Umwelt, Klimaschutz

Feuerwehr Fürth – Amt für Brand- und Katastrophenschutz | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/aemter-von-a-bis-z/detail/feuerwehr-fuerth-amt-fuer-brand-und-katastrophenschutz-311957/

Die Berufsfeuerwehr in Fürth ist im Amt für Katastrophenschutz der Stadt Fürth angesiedelt. Unterstützt wird sie von den Freiwilligen Feuerwehren in den einzelnen Stadtteilen.
noSpamfuerthnoSpam.de Übergeordnete Dienststellen und Ämter Referat III – Umwelt, Klimaschutz

Immissionsschutz; Anzeige der Inbetriebnahme einer genehmigungsbedürftigen ortsfesten Anlage zum Umfüllen oder Lagern von Kraftstoffen | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/immissionsschutz-anzeige-der-inbetriebnahme-einer-genehmigungsbeduerftigen-ortsfesten-anlage-zum-umfuellen-oder-lagern-von-kraftstoffen-181842/

Sie möchten eine nicht genehmigungsbedürftige ortsfeste Anlage zum Umfüllen oder Lagern von Kraftstoffen in Betrieb nehmen? Dann müssen Sie dies vorher bei der zuständigen Behörde anzeigen. 
Stand: 20.01.2026 – Redaktionell verantwortlich: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt

Immissionsschutz; Übermittlung von Informationen vor Inbetriebnahme eines störfallrelevanten Betriebsbereichs | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/immissionsschutz-uebermittlung-von-informationen-vor-inbetriebnahme-eines-stoerfallrelevanten-betriebsbereichs-181852/

  Sie möchten einen Betriebsbereich der oberen Klasse in Betrieb nehmen? Dann müssen sie der zuständigen Behörde die erforderlichen Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vorab übermitteln.   
Betriebsbereichs Stand: 20.01.2026 – Redaktionell verantwortlich: Ministerium für Klimaschutz

Immissionsschutz; Anzeige der erstmaligen Überschreitung der Schwellenwerte bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen mit einem Lösemittelverbrauch | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/immissionsschutz-anzeige-der-erstmaligen-ueberschreitung-der-schwellenwerte-bei-nicht-genehmigungsbeduerftigen-anlagen-mit-einem-loesemittelverbrauch-181844/

Sie möchten eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage mit einem Lösemittelverbrauch betreiben und erstmalig die Schwellenwerte nach Anhang I der 31. BImSchV überschreiten? Dann müssen Sie dies vorab bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.
Stand: 20.01.2026 – Redaktionell verantwortlich: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt

Immissionsschutz; Anzeige der Inbetriebnahme einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage mit einem Lösemittelverbrauch oberhalb der Schwellenwerte | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/immissionsschutz-anzeige-der-inbetriebnahme-einer-nicht-genehmigungsbeduerftigen-anlage-mit-einem-loesemittelverbrauch-oberhalb-der-schwellenwerte-181843/

Sie möchten eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage mit einem Lösemittelverbrauch oberhalb der Schwellenwerte in Betrieb nehmen? Dann müssen Sie dies vorher bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen. 
Stand: 20.01.2026 – Redaktionell verantwortlich: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt