UmgebungslÀrm belastet die Bevölkerung seit Jahren und nimmt in Teilen bereits gesundheitsgefÀhrdende Ausmaße an. Eine Hauptursache ist der Verkehr. Mit der Richtlinie 2002/49/EG vom 25. Juni 2002 Ìber die Bewertung und BekÀmpfung von UmgebungslÀrm hat die EuropÀische Gemeinschaft eine Richtlinie vorgegeben, um UmgebungslÀrm zu verhindern bzw. ihnen vorzubeugen. Die EU-UmgebungslÀrmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren, LÀrmkartierungen und darauf aufbauend LÀrmaktionsplÀne zu erstellen bzw. bestehende LÀrmaktionsplÀne zu ÌberprÌfen und ggf. zu Ìberarbeiten.
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