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Wertstoffcontainer / Stadt Elmshorn

https://www.elmshorn.de/Umwelt-Verkehr/Umweltschutz/Klimaschutz/Wertstoffsammlung/Wertstoffcontainer/

Über das gesamte Elmshorner Stadtgebiet verteilt finden Sie knapp 60 Standorte für Glas-, Papier- und/oder Altkleidercontainer. Die Einzelheiten über Containerstandorte, Leerungs- und Reinigungsintervalle können Sie der Internetseite des Kreises Pinneberg, Fachdienst Abfall entnehmen: Wertstoffcontainer Übersicht Benutzungshinweise Auch wenn das Nachfolgende selbstverständlich sein sollte, sei es hiermit noch einmal in Erinnerung gerufen: Werfen Sie in die jeweiligen Container nur das, was auch hineingehört. Nutzen Sie insbesondere die Glascontainer nur werktags zwischen 7 und 19 Uhr – die Anwohner werden es Ihnen danken. An Sonn- und Feiertagen dürfen die Container nicht befüllt werden. Sämtliche Wertstoffe gehören in den jeweiligen Container. Auf keinen Fall gehören sie daneben! Große, sperrige Kartons bitte zerkleinern, damit sie in den Papiercontainer passen. Sie gehören nicht unzerkleinert neben oder auf den Container! Die Containerstandorte sind keine Abladefläche für Sperrmüll, Gartenabfälle, Elektroschrott, Bauschutt, und so weiter! In dem Falle liegt – strafbare – illegale Müllbeseitigung vor, für die bis zu 200 Euro Bußgeld verhängt werden. Ärger vermeiden Es häufen sich die Beschwerden über unsachgemäße Abfallbeseitigung und Verdreckung der Containerstandorte. Bedenken Sie, dass jede zusätzliche Abfuhr und/oder Reinigung sich letztendlich auf die – von allen zu zahlenden – Müllgebühren niederschlägt. Hinterlassen Sie den Standort daher bitte so, wie Sie ihn auch vorzufinden wünschen. Weisen Sie gegebenenfalls andere auf deren Fehlverhalten hin. Wenn Sie unrechtmäßige Abfallentsorgung (auch außerhalb der Containerstandorte) beobachten, so informieren Sie bitte den Fachdienst Abfall oder die Polizei. Denn nur, wenn alle „Schmutzfinken“ erwischt werden, haben wir die Chance auf ein sauberes Elmshorn.  
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Förderratgeber / Stadt Elmshorn

https://www.elmshorn.de/Umwelt-Verkehr/Umweltschutz/Klimaschutz/F%C3%B6rderprogramme/Weitere-F%C3%B6rderm%C3%B6glichkeiten/F%C3%B6rderratgeber.php?object=tx%2C3296.5&ModID=7&FID=3302.67.1&NavID=3302.33&La=1

Verschiedene Institutionen bieten auf ihren Internetseiten Datenbanken und Ratgeber zum Thema Fördermöglichkeiten an. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie Die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie gibt einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. https://www.foerderdatenbank.de/ Förderkompass Energie Der Förderkompass Energie des BINE-Informationsdienstes gibt eine schnelle und zuverlässige Orientierung über aktuelle und relevante Fördermöglichkeiten von EU, Bund, Länder, Gemeinden und Energieversorger. Förderratgeber des Bundesministerimums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Wenn Sie schon genau wissen, welche Maßnahmen Sie umsetzen wollen, können Sie die passenden Fördermittel in einem vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit geförderten interaktiven Förderratgeber finden. https://www.klima-sucht-schutz.de/service/energiesparchecks/foerdermittelcheck/ Die Internetseite «Klima sucht Schutz« bietet außerdem auch andere Ratgeber z. B. zum Modernisieren, ein Heizcheck und einen Heizkostenvergleich für Neubauten. https://www.klima-sucht-schutz.de/ Förderprogramme des Landes Schleswig-Holstein Das Land Schleswig-Holstein hat ein Förderprogramm für »Kleine Vermieter« und Selbstnutzer von Wohnungen aufgelegt. Dabei stehen zwei Millionen Euro aus dem Wohnraumförderungsprogramm des Landes zur Verfügung, um so genannte Kleine Vermieter (bis 20 Wohnungen) und Eigentümer selbstgenutzter Wohnungen bei energieeinsparender Modernisierung und Barriere reduzierendem Umbau ihrer Immobilien zu unterstützen. Das neue Zuschussprogramm soll vorhandene Förderprogramme ergänzen, kann aber auch separat angewandt werden. Informationen zu den Richtlinien und dem Antrag erhalten Sie auf den Seiten des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein. https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/W/wohnen/privateVermieterSelbstnutzer.html
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