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Corona-Landesverordnungen für Einrichtungen der Eingliederungshilfe neu erlassen und Verordnung für Betrieb anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen geändert . Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz

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Die „Landesverordnung zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach den §§4 und 5 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe sowie in Wohnangeboten über Tag und Nacht für minderjährige Menschen mit Behinderungen“ sowie die „Zweite Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über den Betrieb anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen und anderer Angebote für Menschen mit Behinderungen“ wurde verkündet.
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Bis zu 2,6 Milliarden für Wissenschaft und Gesundheit in Rheinland-Pfalz – Minister Clemens Hoch stellt Schwerpunkte vor: Aufwüchse an finanziellen Mitteln vor allem bei der Universitätsmedizin, Krankenhausfinanzierung und Hochschulen . Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz

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Clemens Hoch, Minister für Wissenschaft und Gesundheit, hat im Landtag den Haushaltsplan seines Ministeriums für den Doppelhaushalt 2025/2026 vorgestellt. In einem herausfordernden Umfeld, das weiterhin geprägt ist von überall deutlich an-steigenden Preisen und hohen Tarifabschlüssen erhöht sich der Etat seines Hauses auf 2,6 Milliarden Euro in 2025 und 2,4 Milliarden Euro in 2026. So steigen im Regierungsentwurf die Ansätze für die Hochschulen von 1,09 Milliarden Euro im Jahr 2024 auf 1,23 Milliarden Euro. Das bedeutet einen Aufwuchs gegenüber 2024 um rund 140 Millionen Euro oder 12,9 Prozent in den beiden Jahren 2025 und 2026. Hinzu kommt ein Entschuldungspaket für die Universitätsmedizin in Höhe von 400 Millionen Euro, das diese zu einem guten Teil von den Zinslasten der aufgelaufenen Betriebsverluste befreit. Gestärkt wird die Universitätsmedizin außerdem durch neue Zuschüsse für Leistungen der Daseinsvorsorge, Investitionen zur Sanierung und Modernisierung sowie dem Einstieg in die 1:1 Übernahme des Tarifausgleichs für das Personal für Forschung und Lehre. Insgesamt werden hierfür in 2025 37 Millionen Euro und in 2026 35,5 Millionen Euro mehr als in 2024 zur Verfügung gestellt. Damit erfährt die Universitätsmedizin einen deutlichen Anschub im neuen Doppelhaushalt. Neben diesem wirtschaftlichen Neustart wird insbesondere auch durch die bauliche Erneuerung im Zuge der Baumasterplanung gewährleistet, dass weiterhin Medizin auf Spitzenniveau in Mainz möglich sein wird. Hierfür wird mit dem Haushaltsentwurf ein Wirtschaftsplan für 2025 und 2026 vorgelegt.
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