Wann tritt die Steuer in Kraft? – Universitätsstadt Tübingen https://www.tuebingen.de/33361/34234.html
Ab dem 1. Januar 2022 muss für Einwegverpackungen und Einwegbesteck nach § 1 der Satzung Verpackungssteuer bezahlt werden.
/shutterstock.com Suchbegriff Erweiterte Suche » Willkommen in Tübingen Klima
