Was sind Einwegverpackungen im Sinne des § 1 (1) der Verpackungssteuerung? – Universitätsstadt Tübingen https://www.tuebingen.de/33361/34231.html
Nicht wiederverwendbare Einwegverpackung sind alle Verpackungen, die dazu bestimmt sind, nur einmal oder nur kurzzeitig für den unmittelbaren Verzehr von Speisen und Getränken verwendet zu werden (und danach als Müll entsorgt werden). Das Material der Verpackung ist dabei nicht entscheidend.
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