17. Änderung des Flächennutzungsplanes „Westerhüsen West“ Ziel der 17. Änderung des F-Planes „Westerhüsen West“ war es, dem Entwicklungsgebot nach § 8 (2) zu entsprechen und somit Planungsrecht für vier innerhalb des Gebietes befindliche Bebauungsplanverfahren (B-Planverfahren) zu ermöglichen. Bei den B-Planverfahren handelte es sich um den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 489-1.1 „Schwaneberger Weg“, sowie um die B-Pläne Nr. 489-1A „Am Wellenberge, Teilfläche A“ und Nr. 484-1, „1. Änderung Welsleber Straße“ und 488-1 „Saalfelder Straße“. Durch die eingeleiteten B-Planverfahren ergaben sich Abweichungen zum wirksamen Flächennutzungsplan, die in einem parallelen Änderungsverfahren gemäß § 8 (3) BauGB) anzupassen waren. Darüber hinaus erfolgte ein städtebauliches teilräumiges Gesamtkonzept unter Einbezug des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) inklusive der Festlegung von Ausgleichsflächen für die Bebauungsplanung, um insbesondere Artenschutzbelange naturraumbezogen zu berücksichtigen. Stand des Verfahrens: Einleitung der 17. Änderung gemäß§ 1 (3) BauGB 04.09.2014 Amtsblatt 31/2014 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §4 (1) BauGB 23.10.2014 19.11. – 29.12.2014 Behandlung der Stellungnahmen (Zwischenabwägung) 18.08.2016 Auslegungsbeschluss 18.08.2016 Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (2) BauGB 16.09.-18.10.2016 Amtsblatt 19/2016 Behandlung der Stellungnahmen, Feststellungsbeschluss 18.05.2017 Genehmigung 16.02.2018 Amtsblatt 05/2018 zurück
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