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46.Änderung des FlÀchennutzungsplanes „Albert-Vater-Straße 140“ / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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46. Änderung des Flächennutzungsplanes „Albert-Vater-Straße 140“ Das Vorhabengebiet umfasst eine Gewerbebrache von rund 0,9 ha, auf derWohnungsbau entwickelt werden soll. Hierzu erfolgte auf Antrag des Vorhabenträgers und mit Stadtratsbeschluss im August 2018 die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Nr. 201-4.1 „Albert-Vater-Straße 140“. Gemäß § 8 (2) BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Im rechtswirksamen F-Plan ist das Plangebiet als Grünfläche dargestellt. Diese Darstellungen entsprechen nicht den beabsichtigten Festsetzungen des Bebauungsplanes, so dass eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig ist. Daher soll der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB im betroffenen Bereich geändert werden in Wohnbaufläche. Stand des Verfahrens: Beteiligung der Behörden und  sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB 18.01.2024 – 19.02.2024 Aufstellungsbeschluss * auf Antrag im Stadtrat erneute Behandlung in den Ausschüssen 18.01.2024* 15.02.2024 Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB mit parallel anhängenden B-Plan-Verfahren Nr. 201-4.1 „Albert-Vater-Straße 140“ 20.03.2024 zurück
Albert-Vater-Straße 140“ 20.03.2024 zurück Weitere Informationen Kontakt Stabsstelle Klima

46.Änderung des FlÀchennutzungsplanes „Albert-Vater-Straße 140“ / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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46. Änderung des Flächennutzungsplanes „Albert-Vater-Straße 140“ Das Vorhabengebiet umfasst eine Gewerbebrache von rund 0,9 ha, auf derWohnungsbau entwickelt werden soll. Hierzu erfolgte auf Antrag des Vorhabenträgers und mit Stadtratsbeschluss im August 2018 die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Nr. 201-4.1 „Albert-Vater-Straße 140“. Gemäß § 8 (2) BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Im rechtswirksamen F-Plan ist das Plangebiet als Grünfläche dargestellt. Diese Darstellungen entsprechen nicht den beabsichtigten Festsetzungen des Bebauungsplanes, so dass eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig ist. Daher soll der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB im betroffenen Bereich geändert werden in Wohnbaufläche. Stand des Verfahrens: Beteiligung der Behörden und  sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB 18.01.2024 – 19.02.2024 Aufstellungsbeschluss * auf Antrag im Stadtrat erneute Behandlung in den Ausschüssen 18.01.2024* 15.02.2024 Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB mit parallel anhängenden B-Plan-Verfahren Nr. 201-4.1 „Albert-Vater-Straße 140“ 20.03.2024 zurück
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18. Änderung des FlÀchennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg Å€Gewerbegebiet Sudenburger WuhneÅ€, Amtsblatt Nr. 28 vom 25.09.2015 / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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18. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbegebiet Sudenburger Wuhne“ Ziel des Änderungsverfahrens war es, dem Entwicklungsgebot nach § 8 (2) BauGB zu entsprechen und somit Planungsrecht für die Erweiterung des Magdeburger Unternehmens FAM zu ermöglichen. Durch das im September 2011 eingeleitete Satzungsverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 362-3.1 „Sudenburger Wuhne Süd“ ergaben sich Abweichungen zum wirksamen Flächennutzungsplan, die in einem parallelen Änderungsverfahren gemäß § 8 (3) BauGB) angepasst worden sind. Verfahren: Einleitungs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 1 (3) BauGB   04.09.2014 Amtsblatt Nr.35/14 Beteiligung der  Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Satz 3 Nr. 2   03.09.2013 Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (2) BauGB   24.10. – 25.11.2014   Behandlung der Stellungnahmen,                 Feststellungsbeschluss   25.06.2015 Genehmigung   25.09.2015 Amtsblatt Nr. 28 zurück          
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15. Änderung des FlÀchennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg, Å€Gartencenter WesterhÃŒsenÅ€, Amtsblatt Nr. 32 vom 06.11.2015 / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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15. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gartencenter Westerhüsen“ Ziel des Änderungsverfahrens war es, dem Entwicklungsgebot nach § 8 (2) BauGB zu entsprechen und somit auf  dem  Grundstück der  ehemaligen  Kleingartenfläche „Zur  alten  Plantage“ im Stadtteil Westerhüsen Planungsrecht zu ermöglichen für eine Erweiterung des Gartencenters  „Pflanzen-Richter“. Durch  das  im  Mai  2012  eingeleitete  Satzungsverfahren  zum vorhabenbezogenen  Bebauungsplan  Nr.  487-1.1  „Pflanzen-Richter“  ergaben  sich Abweichungen  zum  wirksamen  F-Plan,  die  in  einem  parallelen  Änderungsverfahren gemäß § 8 (3) BauGB) angepasst worden sind. Stand des Verfahrens: Einleitungs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 1 (3) BauGB    02.10.2014 Amtsblatt 35/14 Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 (1) Satz 3 Nr. 2 BauGB    29.10.2013 Öffentliche Auslegung § 3(2) BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a (2) BauGB    24.10. – 25.11.2014 Behandlung der Stellungnahmen, Feststellungsbeschluss     02.07.2015 Genehmigung     06.11.2015 Amtsblatt Nr. 32 zurück              
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15. Änderung des FlÀchennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg, Å€Gartencenter WesterhÃŒsenÅ€, Amtsblatt Nr. 32 vom 06.11.2015 / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

https://www.magdeburg.de/B%C3%BCrger-Stadt/Leben-in-Magdeburg/Umwelt/Klimaschutzportal/Klimawandel-br-Klimaanpassung/index.php?NavID=37.731&object=tx%2C37.12183.1&La=&La=1&oNavID=37.731

15. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gartencenter Westerhüsen“ Ziel des Änderungsverfahrens war es, dem Entwicklungsgebot nach § 8 (2) BauGB zu entsprechen und somit auf  dem  Grundstück der  ehemaligen  Kleingartenfläche „Zur  alten  Plantage“ im Stadtteil Westerhüsen Planungsrecht zu ermöglichen für eine Erweiterung des Gartencenters  „Pflanzen-Richter“. Durch  das  im  Mai  2012  eingeleitete  Satzungsverfahren  zum vorhabenbezogenen  Bebauungsplan  Nr.  487-1.1  „Pflanzen-Richter“  ergaben  sich Abweichungen  zum  wirksamen  F-Plan,  die  in  einem  parallelen  Änderungsverfahren gemäß § 8 (3) BauGB) angepasst worden sind. Stand des Verfahrens: Einleitungs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 1 (3) BauGB    02.10.2014 Amtsblatt 35/14 Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 (1) Satz 3 Nr. 2 BauGB    29.10.2013 Öffentliche Auslegung § 3(2) BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a (2) BauGB    24.10. – 25.11.2014 Behandlung der Stellungnahmen, Feststellungsbeschluss     02.07.2015 Genehmigung     06.11.2015 Amtsblatt Nr. 32 zurück              
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49. Änderung „Unterer Hohenwarsleber Weg“ / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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 49. Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg „Unterer Hohenwarsleber Weg“ Das rd. 2 ha große Plangebiet befindet sich im Norden der Landeshauptstadt im Stadtteil Alt Olvenstedt in Stadtrandlage an der Straße Unterer Hohenwarsleber Weg. Es handelt sich um ein ehemaliges LPG-Gelände, welches heute mehr oder weniger gewerblich genutzt wird.  Die Fläche soll u. a. durch  den individuellen Wohnungsbau nachgenutzt werden. Hierzu erfolgte mit der DS0387/22 im November 2022 der Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 228-4 „Unterer Hohenwarsleber Weg“. Planungsziel ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes. Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan (F-Plan) stellt im betroffenen Bereich gemischte Baufläche dar. Damit widerspricht die geplante Nutzung den Darstellungen des aktuellen F-Planes und somit den Vorgaben des § 8 (2) BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem F-Plan zu entwickeln sind. Um dem Entwicklungsgebot zu entsprechen, ist der F-Plan gemäß § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren zum B-Plan zu ändern. Entsprechend der Planungsabsicht ist der betroffene Bereich zu ändern. Stand des Verfahrens: Aufstellungsbeschluss vrl. 22.05.2025
Aufstellungsbeschluss vrl. 22.05.2025 Weitere Informationen Kontakt Stabsstelle Klima

49. Änderung „Unterer Hohenwarsleber Weg“ / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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 49. Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg „Unterer Hohenwarsleber Weg“ Das rd. 2 ha große Plangebiet befindet sich im Norden der Landeshauptstadt im Stadtteil Alt Olvenstedt in Stadtrandlage an der Straße Unterer Hohenwarsleber Weg. Es handelt sich um ein ehemaliges LPG-Gelände, welches heute mehr oder weniger gewerblich genutzt wird.  Die Fläche soll u. a. durch  den individuellen Wohnungsbau nachgenutzt werden. Hierzu erfolgte mit der DS0387/22 im November 2022 der Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 228-4 „Unterer Hohenwarsleber Weg“. Planungsziel ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes. Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan (F-Plan) stellt im betroffenen Bereich gemischte Baufläche dar. Damit widerspricht die geplante Nutzung den Darstellungen des aktuellen F-Planes und somit den Vorgaben des § 8 (2) BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem F-Plan zu entwickeln sind. Um dem Entwicklungsgebot zu entsprechen, ist der F-Plan gemäß § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren zum B-Plan zu ändern. Entsprechend der Planungsabsicht ist der betroffene Bereich zu ändern. Stand des Verfahrens: Aufstellungsbeschluss vrl. 22.05.2025
Aufstellungsbeschluss vrl. 22.05.2025 Weitere Informationen Kontakt Stabsstelle Klima

STADTRADELN 2022 – Rekordjahr für Magdeburg / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

https://www.magdeburg.de/B%C3%BCrger-Stadt/Leben-in-Magdeburg/Gesundheit/Menschen-mit-Behinderungen/index.php?NavID=37.612&object=tx%2C37.49933.1&La=&La=1&oNavID=37.612

Die erfolgreichsten Teilnehmenden des bundesweiten Stadtradeln 2022 sind am 22. September im Rathaus geehrt worden. An der Aktion des Klimabündnisses nahm Magdeburg zum 3. Mal teil – mit Rekorden in allen Bereichen. Vom 22. August bis 11. September nahmen 2.524 Radelnde teil. Das sind damit doppelt so viele wie im Vorjahr.
Das Klima-Bündnis gibt anschließend die Gewinnerkommunen bekannt.

Magdeburger Marine-Wochenende feierte die „Korvette MAGDEBURG“ –  August 2006 / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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Magdeburger Marine-Wochenende feierte die „Korvette MAGDEBURG“ –  August 2006 Im Maritim-Hotel hat Magdeburgs Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper  die Ausstellung „Germania auf dem Meere“ eröffnet. Die Ausstellung ist erstmals in Magdeburg zu sehen und zeigt Bilder und Dokumente zur Deutschen Marinegeschichte von 1848 bis 1998. Die Ausstellung ist bis zum 3. September zu sehen. Zum kommenden Wochenende wird die Besatzung der künfitigen Korvette „MAGDEBURG“ in der Landeshauptstadt zu Gast sein. Bei einer Stadtrundfahrt werden sich die Gäste am Samstag über die Sehenswürdigkeiten und die Geschichte Magdeburgs informieren. Um 14.00 Uhr wird das Stabsmusikkorps der Bundeswehr auf dem Alten Markt ein Platzkonzert geben. Zum 1. Magdeburger Marine-Wochenden treten die Musiker in Marine-Uniform auf. Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper wird die Gäste am Samstag um 15.00 Uhr im Alten Rathaus empfangen. Dabei werden sich der Inspekteur der Bundesmarine Vizeadmiral Wolfgang E. Nolting und der künftige Kommandeur der Korvette Magdeburg Fregattenkapitän Jörg Feldhusen in das Goldene Buch der Landeshauptstadt Magdeburg eintragen. Im Rahmen des Empfanges wird OB Dr. Lutz Trümper ein Modell der Korvette MAGDEBURG entgegen nehmen. Sie wird unter den verglasten Arkaden ihren Platz finden. Mit einem festlichen Marineball am Samstagabend im Maritim-Hotel klingt das 1. Magdeburger Marine-Wochenende aus. Organisiert wurde das Marine-Wochenende vom Freundeskreis „Korvette MAGDEBURG“ e.V. mit Unterstützung des VBK 82 und der Landeshauptstadt Magdeburg.
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44. Änderung des FlÀchennutzungsplanes „Ehemaliges RAW-GelÀnde“ / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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44. Änderung des Flächennutzungsplanes „Ehemaliges RAW-Gelände“ Das Plangebiet umfasst das Areal des ehemaligen Reichsbahnausbesserungswerkes (RAW) und beinhaltet eine Fläche von ca. 26 ha, welche dem Denkmalschutz unterliegt. Für das Gelände wurde ein Aufstellungsbeschluss im Jahr 2016 für das Bebauungsplanverfahren Nr. 483-5 „Ehemaliges RAW-Gelände“ gefasst, für die Entwicklung von Wohn- und Gewerbenutzung. Aktuell besteht die Absicht, das Plangebiet nach den damaligen Planungszielen städtebaulich zu entwickeln. Gemäß § 8 (2) BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Dieser stellt im betroffenen Bereich gemischte Baufläche, Gewerbefläche und Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kleingärten dar. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Realisierung des Vorhabens zu schaffen, soll der F-Plan im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB mit Ziel der Darstellung von gemischter Baufläche, gewerblicher Baufläche, Wohnbaufläche und Grünfläche geändert werden. Stand des Verfahrens: Aufstellungsbeschluss 17.08.2023 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB 27.02.2024 Im Rahmen des Bebauungsplanverfahren ergaben sich veränderte Festsetzungen, was der Grundkonzeption des F-Planes entspricht. Somit ist der Bebauungsplan  gemäß § 8 (2) Satz 1 BauGB   aus dem F-Plan  entwickelt. Ein paralleles F-Planverfahren ist somit nicht durchzuführen.
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