Erhebung von StraßenausbaubeitrÀgen Informationen Mit dem Gesetz zur Abschaffung der StraßenausbaubeitrÀge vom 15.12.2020 (GVBl. LSA Nr. 48/2020 vom 17.12.2020, S. 712) hat der Landesgesetzgeber angeordnet, dass es den Gemeinden untersagt ist, BeitrÀge fÌr erforderliche Maßnahmen in Bezug auf Verkehrsanlagen (Straßenausbaumaßnahmen) zu erheben, wenn die sachliche Beitragspflicht nach dem 31.12.2019 entstanden ist. Eine Erhebung von StraßenausbaubeitrÀgen nach dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt ist der Landeshauptstadt Magdeburg demnach nicht mehr möglich.
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