Dein Suchergebnis zum Thema: Klima

O von OberbÃŒrgermeisterwahl bis Öffnungszeiten / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

https://www.magdeburg.de/B%C3%BCrger-Stadt/Leben-in-Magdeburg/Umwelt/Klimaschutzportal/Klimawandel-br-Klimaanpassung/index.php?La=1&object=tx%2C37.17193.1&kat=&kuo=2&sub=0

Oberbürgermeisterwahl   Der Oberbürgermeister/ die Oberbürgermeisterin wird von wahlberechtigten Bürgern auf die Dauer von sieben Jahren gewählt. Die Wahl ist nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchzuführen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Die Bewerbung für die Wahl zum Oberbürgermeister muss von mindestens ein vom Hundert der letzten allgemeinen Neuwahl der Vertretung Wahlberechtigten, jedoch nicht mehr als von 100 Wahlberechtigten des Wahlgebietes (Stadt Magdeburg) persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein (so genannte Unterstützungsunterschriften). Tritt der Amtsinhaber erneut an, ist er davon befreit.   Rechtsgrundlagen:  – Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA)  – Kommunalwahlgesetz Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA)  – Kommunalwahlordnung Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) Ortschaftsrat/ Ortschaftswahl Ortschaftsräte sind laut Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt Gremien in Gemeinden/ Städten mit räumlich getrennten Ortsteilen. Sie beraten die Verwaltung, haben Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, und müssen zu diesbezüglichen Themen angehört werden. Die Ortschaftsräte werden in den Magdeburger Stadtteilen Pechau, Randau-Calenberge und Beyendorf-Sohlen zeitgleich mit dem Stadtrat gewählt. Öffnungszeiten der Briefwahlstelle Öffnungszeiten
der Briefwahlstelle Öffnungszeiten Weitere Informationen Kontakt Stabsstelle Klima

U von Urne bis UnionsbÃŒrger / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

https://www.magdeburg.de/B%C3%BCrger-Stadt/Leben-in-Magdeburg/Umwelt/Klimaschutzportal/Klimawandel-br-Klimaanpassung/index.php?La=1&object=tx%2C37.17197.1&kat=&kuo=2&sub=0

Urne/Wahlurne Die Wahlurne ist  ein Behältnis,  in das die Wahlberechtigten ihre Stimmzettel nach der Kennzeichnung  einwerfen. Die Wahlurne darf erst nach Schließung des Wahllokals, also nach 18:00 Uhr geöffnet werden. Ungültige Stimmen Ungültig ist eine Stimme zum Beispiel wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, keine Kennzeichnung erhält, den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lässt und/oder einen Zusatz/Vorbehalt enthält. Unionsbürger Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger), die ihren Wohnsitz in Magdeburg haben, können bei Kommunalwahlen und unter bestimmten Voraussetzungen auch bei  Europawahlen in Magdeburg wählen, wenn sie die sonstigen Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen. Bei Kommunalwahlen werden Unionsbürger automatisch in das  Wählerverzeichnis ihres  Wohnwahlbezirks aufgenommen.  Bei Europawahlen können Unionsbürger entscheiden, ob sie in Magdeburg mit über die deutschen  Abgeordneten  im Europäischen Parlament abstimmen, oder in ihrem Heimatland die dortigen Abgeordneten mitwählen wollen. Um in Magdeburg wählen zu können, müssen Unionsbürger bis spätestens zum 21. Tag vor der Europawahl beantragen, in das hiesige Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden. Bei Bundestagswahlen hat die Unionsbürgerschaft keine Bedeutung.
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U von Urne bis UnionsbÃŒrger / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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Urne/Wahlurne Die Wahlurne ist  ein Behältnis,  in das die Wahlberechtigten ihre Stimmzettel nach der Kennzeichnung  einwerfen. Die Wahlurne darf erst nach Schließung des Wahllokals, also nach 18:00 Uhr geöffnet werden. Ungültige Stimmen Ungültig ist eine Stimme zum Beispiel wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, keine Kennzeichnung erhält, den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lässt und/oder einen Zusatz/Vorbehalt enthält. Unionsbürger Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger), die ihren Wohnsitz in Magdeburg haben, können bei Kommunalwahlen und unter bestimmten Voraussetzungen auch bei  Europawahlen in Magdeburg wählen, wenn sie die sonstigen Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen. Bei Kommunalwahlen werden Unionsbürger automatisch in das  Wählerverzeichnis ihres  Wohnwahlbezirks aufgenommen.  Bei Europawahlen können Unionsbürger entscheiden, ob sie in Magdeburg mit über die deutschen  Abgeordneten  im Europäischen Parlament abstimmen, oder in ihrem Heimatland die dortigen Abgeordneten mitwählen wollen. Um in Magdeburg wählen zu können, müssen Unionsbürger bis spätestens zum 21. Tag vor der Europawahl beantragen, in das hiesige Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden. Bei Bundestagswahlen hat die Unionsbürgerschaft keine Bedeutung.
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Besatzung der „Korvette MAGDEBURG“ startet beim 7. Drachenbootfest im Juli 2007 / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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Am 6. September wurde sie getauft: die Korvette „MAGDEBURG“. Am kommenden Wochenende ist die Besatzung des Marinebootes wieder zu Gast in Magdeburg und steigt dabei um ins Drachenboot. Gemeinsam mit Mitgliedern des Freundeskreises „Korvette MAGDEBURG“ starten die Seeleute beim 7. Magdeburger Drachenbootfestival auf dem Salbker See.
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ADFC-Fahrradklimatest / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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Macht Radfahren in Magdeburg Spaß oder ist es Stress? Der ADFC-Fahrradklima-Test ist der Zufriedenheits-Index der Radfahrenden in Deutschland und eine der größten Befragungen zum Radfahrklima weltweit. 
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Verkehrserhebung und Verkehrszählung / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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Ein Auto, zwei Autos, … und vier Busse! Wer zählt? Wie und was wird eigentlich gezählt? Warum gibt es überhaupt Verkehrszählungen? Rentner im Klappstuhl am Straßenrand?
Landeshauptstadt Magdeburg, Mario Schröter Weitere Informationen Kontakt Stabsstelle Klima

45. Änderung des FlÀchennutzungsplanes „Ökologische Solarvernetzung“ / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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 Flächennutzungsplanänderung „Ökologische Solarvernetzung“ Es besteht die Absicht, im Stadtteil Westerhüsen, am Stadtrand zur Gemarkung Schönebeck Freiflächen-Photovoltaik-Solaranlagen zu errichten in Kombination mit Agri-Photovoltaik-Anlagen, Flächen für die Landwirtschaft (Extensivbewirtschaftung), Flächen zum Anpflanzen (Ausgleichsmaßnahmen) sowie die Anlage von Fuß- und Radwegen. Gemäß § 8 (2) BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Dieser stellt im betroffenen Bereich Landwirtschaftliche Nutzfläche und Fläche für Wald dar. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Realisierung des Vorhabens zu schaffen, soll der F-Plan im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB mit Ziel der Darstellung von überwiegend Sonderbaufläche mit hohem Grünanteil sowie landwirtschaftlicher Nutzfläche geändert werden. Stand des Verfahrens:   Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB n.n Aufstellungsbeschluss 22.06.2023
Aufstellungsbeschluss 22.06.2023 Weitere Informationen Kontakt Stabsstelle Klima

Antworten auf häufig gestellte Fragen / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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Antworten auf häufig gestellte Fragen   Worum geht es? Der Rahmenplan mit Stand vom 21.09.2021 liegt nun vor. Die Innenstadt Magdeburgs ist als Mitte von Handel, Dienstleistungen, Kultur und Identifikation nicht nur für die Stadt, sondern die ganze Region von herausragender Bedeutung. Mit dem Rahmenplan soll aufgezeigt werden, wie die bestehenden Qualitäten weiterentwickelt und die Innenstadt als lebendiges urbanes Zentrum nachhaltig gestaltet werden kann. Der Rahmenplan stellt ein Kommunikationsmittel und eine Diskussionsgrundlage dar, auf die sich alle – Zivilgesellschaft, Politik und Stadtverwaltung – berufen können. Um welchen Bereich geht es? Was ist der Rahmenplan? Der Rahmenplan ist ein informelles Instrument der Planung. Durch den Plan sollen bestehende Qualitäten und Potenziale der Innenstadt aufgezeigt und eine zukünftige Entwicklungsperspektive abgebildet werden. Der Rahmenplan ist zwischen dem übergeordneten Flächennutzungsplan und rechtsverbindlichem Bauleitplan einzuordnen. Er dient der Politik, der Zivilgesellschaft und der Stadtverwaltung als ein Orientierungsrahmen für zukünftige Planungsvorhaben. Wie entsteht der Rahmenplan?       zurück zur Übersicht
MB)       zurück zur Übersicht Weitere Informationen Kontakt Stabsstelle Klima

23. Änderung des FlÀchennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg „Schöppensteg“, Amtsblatt Nr. 15 vom 02.06.2017 / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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23. Änderung des Flächennutzungsplanes „Schöppensteg“, Neustädter See Ziel des Änderungsverfahrens war die Ausweisung einer bislang im Flächennutzungsplan (F-Plan) der Landeshauptstadt Magdeburg dargestellten Grünfläche als Wohnbaufläche. Das Verfahren erfolgte gemäß § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 122-3.1 „Schöppensteg“. Verfahren: Einleitungs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 1 (3) BauGB 18.08.2016 Amtsblatt Nr. 19/2016 Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 (1) Satz 3 Nr. 2 BauGB bekannt gemacht durch 14-tägige Offenlegung des Einleitungs-beschlusses zum Bebauungsplan Nr. 122-3.1 „Schöppensteg“, welcher der 23. Änderung  parallel anhängig ist. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (2) BauGB 16.09.-18.10.2016 Behandlung der Stellungnahmen,                                    Festsstellungsbeschluss 16.03.2017 Genehmigung 02.06.2017 Amtsblatt Nr. 15/2017
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Lange Woche der Nachhaltigkeit / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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Die Lange Woche der Nachhaltigkeit ist der regionale Beitrag aus Sachsen-Anhalt zu den bundesweiten Deutschen Aktionstagen Nachhaltigkeit #tatenfuermorgen und der Europäischen Nachhaltigkeitswoche.
gemeinsamfuermorgen Lange Woche der Nachhaltigkeit Weitere Informationen Kontakt Stabsstelle Klima