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42. Änderung des FlÀchennutzungsplanes „Buckau West“ / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

https://www.magdeburg.de/B%C3%BCrger-Stadt/Leben-in-Magdeburg/Umwelt/Klimaschutzportal/-Konsum-br-Nachhaltigkeit-/index.php?NavID=37.729&object=tx%2C698.10503.1&La=&La=1&oNavID=37.729

42. Änderung des Flächennutzungsplanes „Buckau West“ Es besteht die Absicht, im Stadtteil Buckau zwischen Coquistraße und Brauereistraße ein urbanes Gebiet mit mehrgeschossiger Wohnbebauung zu entwickeln. Um das Vorhaben zu realisieren, erfolgte in der Stadtratssitzung vom 06.12.2013 der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 451-2 „Buckau West“. Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan ist der betroffene Bereich als gewerbliche Baufläche dargestellt. Die angedachte Nutzung erfordert jedoch die Ausweisung einer gemischten Baufläche. Damit widerspricht die geplante Nutzung den Darstellungen des aktuellen Flächennutzungsplanes und somit den Vorgaben des § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Stand des Verfahrens:   Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB 28.06.2022 Aufstellungsbeschluss 17.08.2023 Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB 10.06.2024 – 10.07.2024
1) BauGB 10.06.2024 – 10.07.2024 Weitere Informationen Kontakt Stabsstelle Klima

42. Änderung des FlÀchennutzungsplanes „Buckau West“ / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

https://www.magdeburg.de/B%C3%BCrger-Stadt/Leben-in-Magdeburg/Umwelt/Klimaschutzportal/Klimawandel-br-Klimaanpassung/index.php?NavID=37.731&object=tx%2C698.10503.1&La=&La=1&oNavID=37.731

42. Änderung des Flächennutzungsplanes „Buckau West“ Es besteht die Absicht, im Stadtteil Buckau zwischen Coquistraße und Brauereistraße ein urbanes Gebiet mit mehrgeschossiger Wohnbebauung zu entwickeln. Um das Vorhaben zu realisieren, erfolgte in der Stadtratssitzung vom 06.12.2013 der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 451-2 „Buckau West“. Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan ist der betroffene Bereich als gewerbliche Baufläche dargestellt. Die angedachte Nutzung erfordert jedoch die Ausweisung einer gemischten Baufläche. Damit widerspricht die geplante Nutzung den Darstellungen des aktuellen Flächennutzungsplanes und somit den Vorgaben des § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Stand des Verfahrens:   Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB 28.06.2022 Aufstellungsbeschluss 17.08.2023 Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB 10.06.2024 – 10.07.2024
1) BauGB 10.06.2024 – 10.07.2024 Weitere Informationen Kontakt Stabsstelle Klima

19. Änderung des FlÀchennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg Å€KÃŒmmelsberg WestÅ€, Amtsblatt Nr. 06 vom 26.02.2016 / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

https://www.magdeburg.de/B%C3%BCrger-Stadt/Leben-in-Magdeburg/Umwelt/Klimaschutzportal/Mobilit%C3%A4t-br-/Verkehrsarten/index.php?NavID=37.745&object=tx%2C37.12978.1&La=&La=1&oNavID=37.745

19. Änderung des Flächennutzungsplanes „Kümmelsberg Westseite“, Stadtfeld West Ziel des Änderungsverfahrens war die Ausweisung einer bislang im Flächennutzungsplan (F-Plan) der Landeshauptstadt Magdeburg ausgewiesenen gemischten Baufläche in Wohnbaufläche. Das Verfahren wurde gemäß § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren zum Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 368-1A „Kümmelsberg Westseite“ durchgeführt. Verfahren: Einleitungs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 1 (3) BauGB  25.06.2015 Amtsblatt Nr. 21/15 Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 (1) Satz 3 Nr. 2 BauGB  10.12.2014 Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (2) BauGB 24.07. – 24.-08 2015 Behandlung der Stellungnahmen,           Feststellungsbeschluss 03.12.2015 Genehmigung 26.02.2016 Amtsblatt Nr. 06/16  
Änderung   Weitere Informationen Kontakt Stabsstelle Klima Landeshauptstadt

19. Änderung des FlÀchennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg Å€KÃŒmmelsberg WestÅ€, Amtsblatt Nr. 06 vom 26.02.2016 / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

https://www.magdeburg.de/B%C3%BCrger-Stadt/Leben-in-Magdeburg/Umwelt/Klimaschutzportal/Projekte-br-Angebote/Klimaschutz-an-Schulen/-Solar-macht-Schule/index.php?NavID=37.744&object=tx%2C37.12978.1&La=&La=1&oNavID=37.744

19. Änderung des Flächennutzungsplanes „Kümmelsberg Westseite“, Stadtfeld West Ziel des Änderungsverfahrens war die Ausweisung einer bislang im Flächennutzungsplan (F-Plan) der Landeshauptstadt Magdeburg ausgewiesenen gemischten Baufläche in Wohnbaufläche. Das Verfahren wurde gemäß § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren zum Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 368-1A „Kümmelsberg Westseite“ durchgeführt. Verfahren: Einleitungs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 1 (3) BauGB  25.06.2015 Amtsblatt Nr. 21/15 Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 (1) Satz 3 Nr. 2 BauGB  10.12.2014 Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (2) BauGB 24.07. – 24.-08 2015 Behandlung der Stellungnahmen,           Feststellungsbeschluss 03.12.2015 Genehmigung 26.02.2016 Amtsblatt Nr. 06/16  
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42. Änderung des FlÀchennutzungsplanes „Buckau West“ / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

https://www.magdeburg.de/B%C3%BCrger-Stadt/Leben-in-Magdeburg/Umwelt/Klimaschutzportal/Projekte-br-Angebote/Klimaschutz-an-Schulen/-Solar-macht-Schule/index.php?NavID=37.744&object=tx%2C698.10503.1&La=&La=1&oNavID=37.744

42. Änderung des Flächennutzungsplanes „Buckau West“ Es besteht die Absicht, im Stadtteil Buckau zwischen Coquistraße und Brauereistraße ein urbanes Gebiet mit mehrgeschossiger Wohnbebauung zu entwickeln. Um das Vorhaben zu realisieren, erfolgte in der Stadtratssitzung vom 06.12.2013 der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 451-2 „Buckau West“. Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan ist der betroffene Bereich als gewerbliche Baufläche dargestellt. Die angedachte Nutzung erfordert jedoch die Ausweisung einer gemischten Baufläche. Damit widerspricht die geplante Nutzung den Darstellungen des aktuellen Flächennutzungsplanes und somit den Vorgaben des § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Stand des Verfahrens:   Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB 28.06.2022 Aufstellungsbeschluss 17.08.2023 Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB 10.06.2024 – 10.07.2024
1) BauGB 10.06.2024 – 10.07.2024 Weitere Informationen Kontakt Stabsstelle Klima

Pilotprojekt zur Speiseölsammlung / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

https://www.magdeburg.de/B%C3%BCrger-Stadt/Leben-in-Magdeburg/Soziales/Menschen-mit-Behinderungen/index.php?La=1&NavID=37.609&object=tx%7C698.16097.1

Das Pilotprojekt zur Sammlung von Altspeiseöl ist vor Kurzem in Magdeburg gestartet. Seit Anfang des Jahres können die Bürgerinnen und Bürger Öle und Fette, die bei ihnen zu Hause in der Küche anfallen, sammeln und zu den Wertstoffhöfen Hängelsberge und Cracauer Anger bringen. Des Weiteren ist auch die Abgabe am Schadstoff- und Wertstoffmobil möglich.
Nicht nur dem Klima hilft das Sammeln Ihres Brat- und Frittieröls oder der Margarinereste

Pilotprojekt zur Speiseölsammlung / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

https://www.magdeburg.de/B%C3%BCrger-Stadt/Leben-in-Magdeburg/Gesundheit/Menschen-mit-Behinderungen/index.php?La=1&NavID=37.612&object=tx%7C698.16097.1

Das Pilotprojekt zur Sammlung von Altspeiseöl ist vor Kurzem in Magdeburg gestartet. Seit Anfang des Jahres können die Bürgerinnen und Bürger Öle und Fette, die bei ihnen zu Hause in der Küche anfallen, sammeln und zu den Wertstoffhöfen Hängelsberge und Cracauer Anger bringen. Des Weiteren ist auch die Abgabe am Schadstoff- und Wertstoffmobil möglich.
Nicht nur dem Klima hilft das Sammeln Ihres Brat- und Frittieröls oder der Margarinereste

BIS Schulwegsicherung / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

https://www.magdeburg.de/B%C3%BCrger-Stadt/Leben-in-Magdeburg/Umwelt/Klimaschutzportal/Veranstaltungen-br-Termine/index.php?NavID=37.2798&object=tx%2C37.1032.1&La=&La=1&oNavID=37.2798

Der Fachbereich Schule und Sport ist die geschäftsführende Stelle der Arbeitsgruppe „Schulwegsicherung“. Seit 1991 bemüht sich diese städtische Arbeitsgruppe um die Sicherheit der Schulwege. Sie besteht aus Vertretern der Polizei, Straßenverkehrsbehörde, des Stadtplanungsamtes, Ordnungsamtes, Fachbereiches Schule und Sport sowie Verkehrssicherheitszentrums. Auf Grundlage der „Schul- und Spielwegsicherung im Land Sachsen-Anhalt“ (SVBl. 14/1997) werden hier Anträge und Hinweise von Schulen und aufmerksamen Mitmenschen geprüft und erforderliche Maßnahmen eingeleitet und kontrolliert. Anträge auf Maßnahmen zur Schulwegsicherung sind an den o.g. Fachbereich Schule und Sport, Arbeitsgruppe „Schulwegsicherung“, zu richten.   Ist der kürzeste auch der sicherste Schulweg? Dieser Frage geht die Handreichung für Schülerbefragungen des Stadtplanungsamtes nach. Die Broschüre finden Sie hier: Schulweg-Detektive unterwegs Schulwegsicherungsmaßnahmen sind auf folgender Seite nachzulesen: Schulweg-Detektive unterwegs ! – Schulwegsicherung Die Standorte der Magdeburger Schulen finden Sie unter: Schulwegweiser
Schulen finden Sie unter: Schulwegweiser Weitere Informationen Kontakt Stabsstelle Klima

L von Landesliste bis Landeswahlordnung / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

https://www.magdeburg.de/B%C3%BCrger-Stadt/Leben-in-Magdeburg/Umwelt/Klimaschutzportal/Mobilit%C3%A4t-br-/index.php?La=1&object=tx%2C37.17191.1&kat=&kuo=2&sub=0

Landesliste Kandidatenliste einer Partei im Bundesland, welche mit der Zweitstimme gewählt wird. Landtag Der Landtag ist die gewählte Vertretung des Volkes von Sachsen-Anhalt. Er übt die gesetzgebende Gewalt aus und beschließt über den Landeshaushalt. Des Weiteren wählt er den Ministerpräsidenten. Er überwacht die vollziehende Gewalt nach Maßgabe der Verfassung und verhandelt öffentliche Angelegenheiten. Landtagswahl Der Landtag von Sachsen-Anhalt wird nach den Grundsätzen der kombinierten Persönlichkeitswahl und der Verhältniswahl gewählt. Jedem Wähler stehen zwei Stimmen zu: Mit der Erststimme wird in jedem der 41 Wahlkreise  ein Kandidat direkt in den Landtag gewählt Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt. Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt findet alle 5 Jahre statt. Hiermit wird der Landtag des Landes Sachsen-Anhalt gewählt. Landeswahlgesetz/Landeswahlordnung Das Wahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (LWG) regelt die Grundsätze für die Landtagswahlen im Bundesland Sachsen-Anhalt. Die Landeswahlordnung regelt die Durchführung des Landeswahlgesetzes.
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