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Rahmenplan Innenstadt Aktuelles / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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Rahmenplan Innenstadt Aktuelles   Die Broschüre Rahmenplan Innenstadt können Sie herunterladen. zum Download     Aktualisierungen 03.12.2024: Redaktionelle Aktualisierung Titelseite 01.10.2024: Broschüre Rahmenplan Innenstadt steht zum Herunterladen zur Verfügung 18.03.2024: Redaktionelle Aktualisierung 25.09.2023: Drucksache und Beschluss Rahmenplan Innenstadt eingefügt 25.10.2021: Aktualisierende Überarbeitung 12.02.2021: Einzelne Aktualisierungen 15.12.2020: Übersichtsseite aktualisiert; Rubrik Ergebnisse durch dialog 3 ergänzt. 10.12.2020: Auswertung dialog 3 veröffentlicht. 05.11.2020: Online-Beteiligung dialog 3 am 01.11.20 beendet, Dank und Ausblick. 09.10.2020: Online-Beteiligung dialog 3 ist freigeschaltet 22.09.2020: Ergebnisse dialog 2 hochladbar, dialog 3 angekündigt. 22.06.2020: dialog 2 auf den neuen Stand gebracht. 09.06.2020: Verlängerung online-Beteiligung bis 19.06.2020. 09.06.2020: dialog 2 – vor Ort, unter Rubrik Aktuelles ergänzt. 26.05.2020: Die Internetpräsentation der Fachwerkstatt haben wir überarbeitet und erheblich erweitert. Somit können Sie alle dort erarbeiteten Unterlagen einsehen und die Planüberlegungen nachvollziehen.   zurück zur Übersicht
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  / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

https://www.magdeburg.de/B%C3%BCrger-Stadt/Leben-in-Magdeburg/Umwelt/Klimaschutzportal/Veranstaltungen-br-Termine/index.php?La=1&object=tx%2C37.8511.1&kat=&kuo=2&sub=0

  Hausnummernvergabe nicht jedes Gebäude oder Grundstück benötigt oder erhält eine Hausnummer Hausnummern werden auf Antrag des Eigentümers / Verfügungsberechtigten / Bevollmächtigten festgesetzt festgesetzte Hausnummern sind anzubringen, zu unterhalten und ggf. zu erneuern (§ 10 der Gefahrenabwehrverordnung der LH Magdeburg) Antragstellung Formlos oder mit Antragsformular unter Angabe von: Name des Antragstellers, ggf. Eigentümers Gegenwärtige Postanschrift, (ev. Telefonnummer für Rückfragen) Antragsobjekt / Nutzung (z.B. Einfamilienhaus, Wohnhaus, Wohn- und Geschäftshaus, Gewerbebetrieb o.ä.) Flur / Flurstück(e) Straße (wenn bekannt) Anlage: Kataster oder Grundstücksplan, auf dem die Grundstücks- oder Hauseingänge ersichtlich sind Gebühren Nach § 2 Abs. 1 (Nr. 7 des Kostentarifs) der Verwaltungskostensatzung der LH Magdeburg wird für die Erstvergabe einer Hausnummer im Regelfall eine Gebühr von 24,00 € erhoben. In Einzelfällen, insbesondere mit notwendiger Ortsbesichtigung zur Klärung von Unstimmigkeiten usw., können Gebühren bis zu 96,00 € anfallen. Alle Angaben zzgl. Porto. Auskunft Auskünfte erteilen: Herr Spirgatis  (Tel. +49 391 540-5180) Sekretariat       (Tel. +49 391 540-5428) Antrag Online Antrag
391 540-5428) Antrag Online Antrag Weitere Informationen Kontakt Stabsstelle Klima

Was heißt Entwicklungsmaßnahme / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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Entwicklungsmaßnahme Mittels einer Entwicklungsmaßnahme kann eine Stadt in einem konzentrierten Verfahren die Bauleitplanung, die Erschließung sowie die Bodenneuordnung in dem durch die Satzung bestimmten Gebiet durchführen. Das Grundprinzip einer Entwicklungsmaßnahme liegt darin, dass die Stadt oder ein von ihr eingesetzter Entwicklungsträger zunächst in dem bestimmten Bereich alle Grundstücke erwerben soll. Der Erwerb der Grundstücke geschieht zum sogenannten „entwicklungsbeeinflussten Wert“. Dies bedeutet, dass sich die Vorzüge einer Entwicklungsmaßnahme nicht wertbildend auf den Ankaufswert auswirken dürfen. Die Finanzierung einer Entwicklungsmaßnahme soll grundsätzlich so sichergestellt werden, dass die Grundstücke im Entwicklungsbereich später von der Stadt oder dem Entwicklungsträger zum Neuordnungswert an Ansiedlungswillige verkauft werden. Die Spanne zwischen entwicklungsunbeeinflussten Ankaufswert und Neuordnungswert soll die Kosten der Erschließung und Neuordnung des Gebietes ausgleichen. Grundstückseigentümer, die ihr Grundstück während des Vollzuges einer Maßnahme in ihrem Eigentum behalten, müssen gemäß § 166 Absatz 3 Satz 4 Baugesetzbuch einen Ausgleichsbetrag an die Gemeinde entrichten, der der durch die Entwicklungsmaßnahme bedingten Erhöhung des Bodenwertes des jeweiligen Grundstücks entspricht.  
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Empfehlungen des Gestaltungsbeirates im Jahr 2017 / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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Empfehlungen des Gestaltungsbeirates im Jahr 2017 Empfehlungen vom 20.09.2017 Empfehlungen vom 15.06.2017 Empfehlungen vom 22.03.2017 Empfehlungen vom 18.01.2017 zurück
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Was heißt Entwicklungsmaßnahme / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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Entwicklungsmaßnahme Mittels einer Entwicklungsmaßnahme kann eine Stadt in einem konzentrierten Verfahren die Bauleitplanung, die Erschließung sowie die Bodenneuordnung in dem durch die Satzung bestimmten Gebiet durchführen. Das Grundprinzip einer Entwicklungsmaßnahme liegt darin, dass die Stadt oder ein von ihr eingesetzter Entwicklungsträger zunächst in dem bestimmten Bereich alle Grundstücke erwerben soll. Der Erwerb der Grundstücke geschieht zum sogenannten „entwicklungsbeeinflussten Wert“. Dies bedeutet, dass sich die Vorzüge einer Entwicklungsmaßnahme nicht wertbildend auf den Ankaufswert auswirken dürfen. Die Finanzierung einer Entwicklungsmaßnahme soll grundsätzlich so sichergestellt werden, dass die Grundstücke im Entwicklungsbereich später von der Stadt oder dem Entwicklungsträger zum Neuordnungswert an Ansiedlungswillige verkauft werden. Die Spanne zwischen entwicklungsunbeeinflussten Ankaufswert und Neuordnungswert soll die Kosten der Erschließung und Neuordnung des Gebietes ausgleichen. Grundstückseigentümer, die ihr Grundstück während des Vollzuges einer Maßnahme in ihrem Eigentum behalten, müssen gemäß § 166 Absatz 3 Satz 4 Baugesetzbuch einen Ausgleichsbetrag an die Gemeinde entrichten, der der durch die Entwicklungsmaßnahme bedingten Erhöhung des Bodenwertes des jeweiligen Grundstücks entspricht.  
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  Hausnummernvergabe nicht jedes Gebäude oder Grundstück benötigt oder erhält eine Hausnummer Hausnummern werden auf Antrag des Eigentümers / Verfügungsberechtigten / Bevollmächtigten festgesetzt festgesetzte Hausnummern sind anzubringen, zu unterhalten und ggf. zu erneuern (§ 10 der Gefahrenabwehrverordnung der LH Magdeburg) Antragstellung Formlos oder mit Antragsformular unter Angabe von: Name des Antragstellers, ggf. Eigentümers Gegenwärtige Postanschrift, (ev. Telefonnummer für Rückfragen) Antragsobjekt / Nutzung (z.B. Einfamilienhaus, Wohnhaus, Wohn- und Geschäftshaus, Gewerbebetrieb o.ä.) Flur / Flurstück(e) Straße (wenn bekannt) Anlage: Kataster oder Grundstücksplan, auf dem die Grundstücks- oder Hauseingänge ersichtlich sind Gebühren Nach § 2 Abs. 1 (Nr. 7 des Kostentarifs) der Verwaltungskostensatzung der LH Magdeburg wird für die Erstvergabe einer Hausnummer im Regelfall eine Gebühr von 24,00 € erhoben. In Einzelfällen, insbesondere mit notwendiger Ortsbesichtigung zur Klärung von Unstimmigkeiten usw., können Gebühren bis zu 96,00 € anfallen. Alle Angaben zzgl. Porto. Auskunft Auskünfte erteilen: Herr Spirgatis  (Tel. +49 391 540-5180) Sekretariat       (Tel. +49 391 540-5428) Antrag Online Antrag
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Rahmenplan Innenstadt Aktuelles / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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Rahmenplan Innenstadt Aktuelles   Die Broschüre Rahmenplan Innenstadt können Sie herunterladen. zum Download     Aktualisierungen 03.12.2024: Redaktionelle Aktualisierung Titelseite 01.10.2024: Broschüre Rahmenplan Innenstadt steht zum Herunterladen zur Verfügung 18.03.2024: Redaktionelle Aktualisierung 25.09.2023: Drucksache und Beschluss Rahmenplan Innenstadt eingefügt 25.10.2021: Aktualisierende Überarbeitung 12.02.2021: Einzelne Aktualisierungen 15.12.2020: Übersichtsseite aktualisiert; Rubrik Ergebnisse durch dialog 3 ergänzt. 10.12.2020: Auswertung dialog 3 veröffentlicht. 05.11.2020: Online-Beteiligung dialog 3 am 01.11.20 beendet, Dank und Ausblick. 09.10.2020: Online-Beteiligung dialog 3 ist freigeschaltet 22.09.2020: Ergebnisse dialog 2 hochladbar, dialog 3 angekündigt. 22.06.2020: dialog 2 auf den neuen Stand gebracht. 09.06.2020: Verlängerung online-Beteiligung bis 19.06.2020. 09.06.2020: dialog 2 – vor Ort, unter Rubrik Aktuelles ergänzt. 26.05.2020: Die Internetpräsentation der Fachwerkstatt haben wir überarbeitet und erheblich erweitert. Somit können Sie alle dort erarbeiteten Unterlagen einsehen und die Planüberlegungen nachvollziehen.   zurück zur Übersicht
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Was heißt Entwicklungsmaßnahme / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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Entwicklungsmaßnahme Mittels einer Entwicklungsmaßnahme kann eine Stadt in einem konzentrierten Verfahren die Bauleitplanung, die Erschließung sowie die Bodenneuordnung in dem durch die Satzung bestimmten Gebiet durchführen. Das Grundprinzip einer Entwicklungsmaßnahme liegt darin, dass die Stadt oder ein von ihr eingesetzter Entwicklungsträger zunächst in dem bestimmten Bereich alle Grundstücke erwerben soll. Der Erwerb der Grundstücke geschieht zum sogenannten „entwicklungsbeeinflussten Wert“. Dies bedeutet, dass sich die Vorzüge einer Entwicklungsmaßnahme nicht wertbildend auf den Ankaufswert auswirken dürfen. Die Finanzierung einer Entwicklungsmaßnahme soll grundsätzlich so sichergestellt werden, dass die Grundstücke im Entwicklungsbereich später von der Stadt oder dem Entwicklungsträger zum Neuordnungswert an Ansiedlungswillige verkauft werden. Die Spanne zwischen entwicklungsunbeeinflussten Ankaufswert und Neuordnungswert soll die Kosten der Erschließung und Neuordnung des Gebietes ausgleichen. Grundstückseigentümer, die ihr Grundstück während des Vollzuges einer Maßnahme in ihrem Eigentum behalten, müssen gemäß § 166 Absatz 3 Satz 4 Baugesetzbuch einen Ausgleichsbetrag an die Gemeinde entrichten, der der durch die Entwicklungsmaßnahme bedingten Erhöhung des Bodenwertes des jeweiligen Grundstücks entspricht.  
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09. Änderung des FlÀchennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg, Å€SÃŒdostÅ€, Verfahren aufgehoben / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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9. Änderung des Flächennutzungsplanes „Südost“, Einzeländerungen in Fermersleben, Salbke und Westerhüsen Ziel des Änderungsverfahrens war es, die Grundlage für eine Neustrukturierung der  Stadtteile Fermersleben, Salbke und Westerhüsen hinsichtlich ihrer Bodennutzung zu schaffen. Planerisches Ziel ist es, die ursprünglichen Ortskerne zu stärken und die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten in den Zwischen- und Randbereichen zu reduzieren, um so dem hohen Wohnungsleerstand zu begegnen und brachgefallene Industrieflächen sinnvoll nachzunutzen. Weiterhin sollte eine Entmischung des historisch gewachsenen engen Nebeneinander von Gewerbe und Wohnen angestrebt.  Stand des Verfahrens: Einleitungsbeschluss gemäß § 1 (3) BauGB   06.04.2006 Amtsblatt Nr. 15/07 Erörterung des Untersuchungsumfanges (Scoping) gemäß § 5 UVPG     13.07.2006 Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB   17.10.2006 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB   08.06. – 11.07.2006 Auslegung zur Aufhebung gemäß § 4(2) BauGB   28.03. –  02.05.2011 Aufhebung der 9. Änderung   17.11.2011 Amtsblatt Nr. 51/07  
  17.11.2011 Amtsblatt Nr. 51/07   Weitere Informationen Kontakt Stabsstelle Klima

09. Änderung des FlÀchennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg, Å€SÃŒdostÅ€, Verfahren aufgehoben / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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9. Änderung des Flächennutzungsplanes „Südost“, Einzeländerungen in Fermersleben, Salbke und Westerhüsen Ziel des Änderungsverfahrens war es, die Grundlage für eine Neustrukturierung der  Stadtteile Fermersleben, Salbke und Westerhüsen hinsichtlich ihrer Bodennutzung zu schaffen. Planerisches Ziel ist es, die ursprünglichen Ortskerne zu stärken und die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten in den Zwischen- und Randbereichen zu reduzieren, um so dem hohen Wohnungsleerstand zu begegnen und brachgefallene Industrieflächen sinnvoll nachzunutzen. Weiterhin sollte eine Entmischung des historisch gewachsenen engen Nebeneinander von Gewerbe und Wohnen angestrebt.  Stand des Verfahrens: Einleitungsbeschluss gemäß § 1 (3) BauGB   06.04.2006 Amtsblatt Nr. 15/07 Erörterung des Untersuchungsumfanges (Scoping) gemäß § 5 UVPG     13.07.2006 Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB   17.10.2006 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB   08.06. – 11.07.2006 Auslegung zur Aufhebung gemäß § 4(2) BauGB   28.03. –  02.05.2011 Aufhebung der 9. Änderung   17.11.2011 Amtsblatt Nr. 51/07  
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