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Elektromobilität Worshop – Quo vadis? / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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Elektromobilität muss in der Landeshauptstadt Magdeburg sichtbarer werden. Auf Einladung der Beigeordneten Platz und Dr. Scheidemann diskutierten schon 2015 rund 40 Persönlichkeiten der Stadt aus Verwaltung, Politik, Wissenschaft und Wirtschaft, welchen Weg die Landeshauptstadt zur Elektromobilität einschlagen kann.
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BIS Schulwegsicherung / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

https://www.magdeburg.de/B%C3%BCrger-Stadt/Leben-in-Magdeburg/Umwelt/Klimaschutzportal/Kommunale-W%C3%A4rmeplanung/index.php?NavID=698.1095&object=tx%2C37.1032.1&La=&La=1&oNavID=698.1095

Der Fachbereich Schule und Sport ist die geschäftsführende Stelle der Arbeitsgruppe „Schulwegsicherung“. Seit 1991 bemüht sich diese städtische Arbeitsgruppe um die Sicherheit der Schulwege. Sie besteht aus Vertretern der Polizei, Straßenverkehrsbehörde, des Stadtplanungsamtes, Ordnungsamtes, Fachbereiches Schule und Sport sowie Verkehrssicherheitszentrums. Auf Grundlage der „Schul- und Spielwegsicherung im Land Sachsen-Anhalt“ (SVBl. 14/1997) werden hier Anträge und Hinweise von Schulen und aufmerksamen Mitmenschen geprüft und erforderliche Maßnahmen eingeleitet und kontrolliert. Anträge auf Maßnahmen zur Schulwegsicherung sind an den o.g. Fachbereich Schule und Sport, Arbeitsgruppe „Schulwegsicherung“, zu richten.   Ist der kürzeste auch der sicherste Schulweg? Dieser Frage geht die Handreichung für Schülerbefragungen des Stadtplanungsamtes nach. Die Broschüre finden Sie hier: Schulweg-Detektive unterwegs Schulwegsicherungsmaßnahmen sind auf folgender Seite nachzulesen: Schulweg-Detektive unterwegs ! – Schulwegsicherung Die Standorte der Magdeburger Schulen finden Sie unter: Schulwegweiser
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  / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

https://www.magdeburg.de/B%C3%BCrger-Stadt/Leben-in-Magdeburg/Umwelt/Klimaschutzportal/Mobilit%C3%A4t-br-/Verkehrsarten/index.php?La=1&object=tx%2C37.8511.1&kat=&kuo=2&sub=0

  Hausnummernvergabe nicht jedes Gebäude oder Grundstück benötigt oder erhält eine Hausnummer Hausnummern werden auf Antrag des Eigentümers / Verfügungsberechtigten / Bevollmächtigten festgesetzt festgesetzte Hausnummern sind anzubringen, zu unterhalten und ggf. zu erneuern (§ 10 der Gefahrenabwehrverordnung der LH Magdeburg) Antragstellung Formlos oder mit Antragsformular unter Angabe von: Name des Antragstellers, ggf. Eigentümers Gegenwärtige Postanschrift, (ev. Telefonnummer für Rückfragen) Antragsobjekt / Nutzung (z.B. Einfamilienhaus, Wohnhaus, Wohn- und Geschäftshaus, Gewerbebetrieb o.ä.) Flur / Flurstück(e) Straße (wenn bekannt) Anlage: Kataster oder Grundstücksplan, auf dem die Grundstücks- oder Hauseingänge ersichtlich sind Gebühren Nach § 2 Abs. 1 (Nr. 7 des Kostentarifs) der Verwaltungskostensatzung der LH Magdeburg wird für die Erstvergabe einer Hausnummer im Regelfall eine Gebühr von 24,00 € erhoben. In Einzelfällen, insbesondere mit notwendiger Ortsbesichtigung zur Klärung von Unstimmigkeiten usw., können Gebühren bis zu 96,00 € anfallen. Alle Angaben zzgl. Porto. Auskunft Auskünfte erteilen: Herr Spirgatis  (Tel. +49 391 540-5180) Sekretariat       (Tel. +49 391 540-5428) Antrag Online Antrag
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Was heißt Entwicklungsmaßnahme / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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Entwicklungsmaßnahme Mittels einer Entwicklungsmaßnahme kann eine Stadt in einem konzentrierten Verfahren die Bauleitplanung, die Erschließung sowie die Bodenneuordnung in dem durch die Satzung bestimmten Gebiet durchführen. Das Grundprinzip einer Entwicklungsmaßnahme liegt darin, dass die Stadt oder ein von ihr eingesetzter Entwicklungsträger zunächst in dem bestimmten Bereich alle Grundstücke erwerben soll. Der Erwerb der Grundstücke geschieht zum sogenannten „entwicklungsbeeinflussten Wert“. Dies bedeutet, dass sich die Vorzüge einer Entwicklungsmaßnahme nicht wertbildend auf den Ankaufswert auswirken dürfen. Die Finanzierung einer Entwicklungsmaßnahme soll grundsätzlich so sichergestellt werden, dass die Grundstücke im Entwicklungsbereich später von der Stadt oder dem Entwicklungsträger zum Neuordnungswert an Ansiedlungswillige verkauft werden. Die Spanne zwischen entwicklungsunbeeinflussten Ankaufswert und Neuordnungswert soll die Kosten der Erschließung und Neuordnung des Gebietes ausgleichen. Grundstückseigentümer, die ihr Grundstück während des Vollzuges einer Maßnahme in ihrem Eigentum behalten, müssen gemäß § 166 Absatz 3 Satz 4 Baugesetzbuch einen Ausgleichsbetrag an die Gemeinde entrichten, der der durch die Entwicklungsmaßnahme bedingten Erhöhung des Bodenwertes des jeweiligen Grundstücks entspricht.  
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Rahmenplan Innenstadt Aktuelles / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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Rahmenplan Innenstadt Aktuelles   Die Broschüre Rahmenplan Innenstadt können Sie herunterladen. zum Download     Aktualisierungen 03.12.2024: Redaktionelle Aktualisierung Titelseite 01.10.2024: Broschüre Rahmenplan Innenstadt steht zum Herunterladen zur Verfügung 18.03.2024: Redaktionelle Aktualisierung 25.09.2023: Drucksache und Beschluss Rahmenplan Innenstadt eingefügt 25.10.2021: Aktualisierende Überarbeitung 12.02.2021: Einzelne Aktualisierungen 15.12.2020: Übersichtsseite aktualisiert; Rubrik Ergebnisse durch dialog 3 ergänzt. 10.12.2020: Auswertung dialog 3 veröffentlicht. 05.11.2020: Online-Beteiligung dialog 3 am 01.11.20 beendet, Dank und Ausblick. 09.10.2020: Online-Beteiligung dialog 3 ist freigeschaltet 22.09.2020: Ergebnisse dialog 2 hochladbar, dialog 3 angekündigt. 22.06.2020: dialog 2 auf den neuen Stand gebracht. 09.06.2020: Verlängerung online-Beteiligung bis 19.06.2020. 09.06.2020: dialog 2 – vor Ort, unter Rubrik Aktuelles ergänzt. 26.05.2020: Die Internetpräsentation der Fachwerkstatt haben wir überarbeitet und erheblich erweitert. Somit können Sie alle dort erarbeiteten Unterlagen einsehen und die Planüberlegungen nachvollziehen.   zurück zur Übersicht
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4. Magdeburger Klimafrühstück / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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Im Rahmen der Nachhaltigkeitsmesse in der ehemaligen JVA, Halberstädter Straße 8a fand am 14. Juni ab 11:00 Uhr das 4. Magdeburger Klimafrühstück statt. Das Eine Welt Netzwerk Sachsen – Anhalt e.V. und das Umweltamt boten gemeinsam Getränke und Speisen aus Fairem Handel an.
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  / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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  Hausnummernvergabe nicht jedes Gebäude oder Grundstück benötigt oder erhält eine Hausnummer Hausnummern werden auf Antrag des Eigentümers / Verfügungsberechtigten / Bevollmächtigten festgesetzt festgesetzte Hausnummern sind anzubringen, zu unterhalten und ggf. zu erneuern (§ 10 der Gefahrenabwehrverordnung der LH Magdeburg) Antragstellung Formlos oder mit Antragsformular unter Angabe von: Name des Antragstellers, ggf. Eigentümers Gegenwärtige Postanschrift, (ev. Telefonnummer für Rückfragen) Antragsobjekt / Nutzung (z.B. Einfamilienhaus, Wohnhaus, Wohn- und Geschäftshaus, Gewerbebetrieb o.ä.) Flur / Flurstück(e) Straße (wenn bekannt) Anlage: Kataster oder Grundstücksplan, auf dem die Grundstücks- oder Hauseingänge ersichtlich sind Gebühren Nach § 2 Abs. 1 (Nr. 7 des Kostentarifs) der Verwaltungskostensatzung der LH Magdeburg wird für die Erstvergabe einer Hausnummer im Regelfall eine Gebühr von 24,00 € erhoben. In Einzelfällen, insbesondere mit notwendiger Ortsbesichtigung zur Klärung von Unstimmigkeiten usw., können Gebühren bis zu 96,00 € anfallen. Alle Angaben zzgl. Porto. Auskunft Auskünfte erteilen: Herr Spirgatis  (Tel. +49 391 540-5180) Sekretariat       (Tel. +49 391 540-5428) Antrag Online Antrag
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Was heißt Entwicklungsmaßnahme / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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Entwicklungsmaßnahme Mittels einer Entwicklungsmaßnahme kann eine Stadt in einem konzentrierten Verfahren die Bauleitplanung, die Erschließung sowie die Bodenneuordnung in dem durch die Satzung bestimmten Gebiet durchführen. Das Grundprinzip einer Entwicklungsmaßnahme liegt darin, dass die Stadt oder ein von ihr eingesetzter Entwicklungsträger zunächst in dem bestimmten Bereich alle Grundstücke erwerben soll. Der Erwerb der Grundstücke geschieht zum sogenannten „entwicklungsbeeinflussten Wert“. Dies bedeutet, dass sich die Vorzüge einer Entwicklungsmaßnahme nicht wertbildend auf den Ankaufswert auswirken dürfen. Die Finanzierung einer Entwicklungsmaßnahme soll grundsätzlich so sichergestellt werden, dass die Grundstücke im Entwicklungsbereich später von der Stadt oder dem Entwicklungsträger zum Neuordnungswert an Ansiedlungswillige verkauft werden. Die Spanne zwischen entwicklungsunbeeinflussten Ankaufswert und Neuordnungswert soll die Kosten der Erschließung und Neuordnung des Gebietes ausgleichen. Grundstückseigentümer, die ihr Grundstück während des Vollzuges einer Maßnahme in ihrem Eigentum behalten, müssen gemäß § 166 Absatz 3 Satz 4 Baugesetzbuch einen Ausgleichsbetrag an die Gemeinde entrichten, der der durch die Entwicklungsmaßnahme bedingten Erhöhung des Bodenwertes des jeweiligen Grundstücks entspricht.  
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