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H von Hauptwohnsitz bis Hilfsperson / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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Hauptwohnsitz Der Hauptwohnsitz eines Menschen bezeichnet jenen Ort der Unterkunft, der als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen der Unterkunftnehmerin/des Unterkunftnehmers gilt. Für die Bestimmung des Mittelpunktes der Lebensbeziehungen eines Menschen sind insbesondere folgende Kriterien maßgebend: Aufenthaltsdauer Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte Wohnsitz der Familienangehörigen (insbesondere von Kindern) Treffen diese Kriterien auf mehrere Wohnsitze zu, ist der Hauptwohnsitz jener Wohnsitz, zu dem das überwiegende Naheverhältnis besteht. Es kann nur einen Hauptwohnsitz geben. Hilfsperson siehe Wähler mit Behinderung
Hilfsperson siehe Wähler mit Behinderung Weitere Informationen Kontakt Stabsstelle Klima