Dein Suchergebnis zum Thema: Kirmes

Partnerstädte | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:14248-VLR/partnerstaedte/

Die Stadt Warendorf unterhält Partnerschaften mit den Städten Barentin (Frankreich), Pavilly (Frankreich), Oleśnica (Oels, Polen) und Petersfield (Großbritannien). Daneben pflegen viele Warendorfer Schulen und Vereine freundschaftliche Kontakte in ganz Europa. Das Ziel jeder Städtepartnerschaft bzw. freundschaftlicher Verbindung ist, durch gemeinsame Projekte und Veranstaltungen, die Menschen in den Städten einander näher zu bringen. Gelebte Partnerschaft bedeutet daher, persönliche Kontakte zwischen den Bürgerinnen und Bürgern der jeweiligen Städte aufzubauen. An der Pflege dieser Kontakte beteiligen sich die Partnerschaftsvereine, aber auch viele Schulen und Vereine sowie Institutionen und die Stadtverwaltung. Für Fahrten in die Partnerstädte bzw. aus den Partnerstädten besteht die Möglichkeit, Zuschussanträge bei der Stadtverwaltung zu stellen.
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Bekanntmachungstafeln | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:13867-VLR/bekanntmachungstafeln/

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Warendorf werden im Amtsblatt (siehe dort) veröffentlicht. Neben dem kostenpflichtigen Bezug und der kostenlosen Einsicht hier im Internet werden die Bekanntmachungen an verschiedenen Bekanntmachungstafeln im Stadtgebiet ausgehängt. Diese befinden sich an folgenden Standorten: 1. Warendorf, Rathaus, Markt 12. Einen, Am Kirchplatz3. Müssingen, Einener Straße4. Milte, Am Kirchplatz5. Hoetmar, Am Kirchplatz und Wallfahrtskapelle Buddenbaum6. Freckenhorst, Bürgerbüro, Everswinkler Straße 7 Neben dem Amtsblatt werden dort auch andere Veröffentlichungen (z.B. des Kreises Warendorf) ausgehängt.
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Sportstätten | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:14359-VLR/sportstaetten/

Ausführliche Informationen zu einer Vielzahl von Sportstätten im Gebiet der Stadt Warendorf finden Sie an anderer Stelle dieser Website. Bitte folgen Sie diesem Link…   Für die städtischen Sporthallen gibt es eine Sporthallenordnung, die im Bereich der städt. Satzungen veröffentlicht ist.
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Betriebsbeschreibung Gewerbe | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

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Mit der Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen sind ausführliche Angaben hinsichtlich des geplanten Gewerbes vorzunehmen, die insbesondere u.a. Angaben zu Betriebszeiten, Arbeitsabläufen, Sozialeinrichtungen und dem Immissionsschutz enthalten müssen. Diese Betriebsbeschreibung ermöglicht den im Baugenehmigungsverfahren beteiligten Fachbehörden die Abgabe von Stellungnahmen.
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Spiel- und Bolzplätze | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

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Auf dem Gebiet der Stadt Warendorf befinden sich 67 öffentliche Spielplätze und 10 Bolzplätze. Die Verwaltung und die Unterhaltung der Spiel- und Bolzplätze erfolgt durch den Baubetriebshof. Zu den Verwaltungstätigkeiten gehören u. a. die Planung neuer Spielplätze, die Auswahl und Beschaffung neuer Spielgeräte und die Koordination von Kontroll- und Wartungsarbeiten. Im Rahmen der Unterhaltungsarbeiten werden die Grünflächen bearbeitet (Rasen- und Gehölzschnitt),  Spiel- und Bolzplätze gesäubert, Vandalismusschäden beseitigt, Spielgeräte repariert, abgebaut und neue Spielgeräte wieder aufgestellt.Durch qualifizierte Mitarbeiter des Baubetriebshofes werden alle Spielplätze und -geräte in regelmäßigen Abständen kontrolliert.
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Straßenreinigung und Winterdienst | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

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Zu den Aufgaben der Stadtreinigung gehören die Straßenreinigung und der Winterdienst. Hierzu zählen: die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslage, soweit nicht eine Übertragung auf die Bürger erfolgt ist und diese reinigungspflichtig sind die Sonderreinigungen (z.B. nach Veranstaltungen wie Rosenmontag,  verkaufsoffenen Sonntagen etc.) die Reinigung der Sinkkästen (Abflüsse am Straßenrand) die Reinigung der städtischen Liegenschaften. Weitere Informationen können Sie der u.a. Satzung entnehmen.
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Handwerkliche Dienstleistungen | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

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In der Abteilung für handwerkliche Dienste sind viele Fachgebiete vertreten. Schlosser, Tischler, Maurer, Straßenbauer, Elektriker, Installateure und Maler sind immer dann zur Stelle, wenn in den städtischen Liegenschaften „Not am Mann“ ist. Ob es die verstopfte Wasserleitung oder die ausgefallene Elektrik ist: Durch das Vorhalten eigener Mitarbeiter kann die Hausverwaltung schnell und zielgerichtet helfen. Auch kleinere Umbau- und Restaurierungsarbeiten werden übernommen. Da viele Gewerke nur mit einzelnen Beschäftigten vertreten sind, werden bei größeren Maßnahmen Fachfirmen (nach Preisanfrage/Ausschreibung) beteiligt.
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Parkerleichterung für Ärzte | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

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Für das Befahren der Fußgängerzone, die Befreiung von der Helm- bzw. Gurtpflicht sowie sonstige Ausnahmen von Vorschriften der Straßenverkehrsordnung können gem. §46 StVO Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Ebenso kann für Ärzte eine Ausnahmegenehmigung für den Besuch ihrer PatientInnen beantragt werden.
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Pressearbeit | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:14260-VLR/pressearbeit/

Das wesentliche Informationsmedium für die Stadtverwaltung ist – neben der Darstellung unter www.warendorf.de – die Herausgabe von Pressemitteilungen zur Veröffentlichung in den unterschiedlichsten Medien. Hierbei zielen wir nicht nur auf die beiden Tageszeitungen ab. Unsere Pressemitteilungen gehen gleichlautend auch an das Lokalradio sowie die Lokalredaktion des öffentlich-rechtlichen Fernsehens. Daneben informieren wir auch Wochenzeitungen mit lokalem Bezug. Wenn Sie sich als Empfänger dieser Informationen akkreditieren lassen wollen, melden Sie sich bitte bei uns.
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Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12388-VLR/steuerliche-unbedenklichkeitsbescheinigung/

Mit einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung wird bescheinigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine offenen Steuerforderungen der Stadt gegenüber dem Adressaten bestehen.Anlässe, zu denen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt wird, können zum Beispiel sein:•Erteilung einer Gaststättenkonzession oder •Erteilung einer Erlaubnis zur gewerblichen Personenbeförderung etc.Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung:Die Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie schriftlich oder telefonisch beantragen. Wir senden Ihnen die Bescheinigung innerhalb weniger Tage per Post zu. Sie können sie jedoch auch persönlich abholen. Bitte beachten Sie, dass für die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 24 € erhoben wird.
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