Dein Suchergebnis zum Thema: Kirmes

Abweichungs-/Befreiungsantrag | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:13735-VLR/abweichungs-befreiungsantrag/

Soweit von bauordnungsrechtlichen Anforderungen abgewichen werden soll, kann die Zulassung über einen begründeten Abweichungsantrag erfolgen. Soweit von Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder einer sonstigen städtebaulichen Satzung befreit werden soll, ist ein begründeter Befreiungsantrag notwendig.
Highlights Schützenfeste Warendorfer Weinstraße Mariä Himmelfahrt Mariä Himmelfahrt-Kirmes

Akteneinsicht Bauaktenarchiv, Baulastenverzeichnis, Denkmalakten | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:13741-VLR/akteneinsicht-bauaktenarchiv-baulastenverzeichnis-denkmalakten/

Das Bauaktenarchiv der Stadt Warendorf umfasst  eine Sammlung aller Baugenehmigungsakten seit Inkrafttreten der preußischen Baupolizeiverordnung 1898. Gleichwohl kann keine Gewähr für die Vollständigkeit der Akten übernommen werden.Die Bauakten aus dem Archiv können von den Gebäudeeigentümern/-Eigentümerinnen eingesehen werden. Mittels einer Vollmacht kann dieses Recht auch auf Dritte übertragen werden. Bitte beachten Sie, dass hierbei Gebühren anfallen.
Highlights Schützenfeste Warendorfer Weinstraße Mariä Himmelfahrt Mariä Himmelfahrt-Kirmes

Melderegisterauskunft | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:13798-VLR/melderegisterauskunft/

Dritte (z.B.: Privatpersonen, Banken, Rechtsanwälte, Firmen) können gegen Gebühr eine Auskunft aus dem Melderegister bekommen. Sie können die Weitergabe Ihrer Daten in bestimmten Fällen einschränken. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem Stichwort „Auskunfts- und Übermittlunssperren“.
Highlights Schützenfeste Warendorfer Weinstraße Mariä Himmelfahrt Mariä Himmelfahrt-Kirmes

Ausnahmegenehmigung vom Samstagsfahrverbot für LKW in der Ferienzeit | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12112-VLR/ausnahmegenehmigung-vom-samstagsfahrverbot-fuer-lkw-in-der-ferienzeit/

Zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße dürfen zusätzlich zum ganzjährigen Sonntags-/Feiertagsfahrverbot (siehe auch „Ausnahmegenehmigung vom Sonntags-/Feiertagsfahrverbot“) an allen Samstagen während der Ferienzeit Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen jeweils in beiden Fahrtrichtungen nicht verkehren. Allerdings kann die Straßenverkehrsbehörde unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen für die Durchführung von dringenden Transporten erteilen.
Highlights Schützenfeste Warendorfer Weinstraße Mariä Himmelfahrt Mariä Himmelfahrt-Kirmes