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Straßenaufbruch | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12319-VLR/strassenaufbruch/

Aufbrüche nennen wir die Öffnung von Straßen oder Wegen mit dem Ziel, dort Kabeltrassen, Leerrohre, Versorgungsleitungen etc. zu verlegen. Für diese Aufbrüche ist eine Genehmigung erforderlich, über die Sie der zuständige Mitarbeiter gerne berät. HINWEIS: Die Anzeige des Aufbruches ersetzt nicht die verkehrsrechtliche Anordnung des Sachgebietes Sicherheit und Ordnung – Team Straßenverkehr. Diese ist separat zu beantragen.
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Mobiliar im öffentlichen Verkehrsraum | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12133-VLR/mobiliar-im-oeffentlichen-verkehrsraum/

Mit der Sondernutzungserlaubnis wird festgelegt, welche öffentlichen Flächen in welchem Umfang (z.B. Tische, Stühle, Sonnenschirme, …) zur privaten Nutzung  freigegeben werden. Diese Sondernutzungserlaubnis ist in der Regel eine wiederkehrende Jahres-Genehmigung.
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Haltverbot (vorrübergehendes) | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12127-VLR/haltverbot-vorruebergehendes/

Wird an einer Straße mit ständigen Parkaufkommen für einen Möbelwagen oder ein Liefer- oder Versorgungsfahrzeug vorübergehend eine freie Anfahr- und Ladezone benötigt, kann das Team Straßenverkehr auf Antrag ein kurzfristiges Haltverbot anordnen.
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Verkehrsrechtliche Anordnung | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12157-VLR/verkehrsrechtliche-anordnung/

Sobald öffentlicher Straßen- (Verkehrs-) raum in Anspruch genommen wird, muss hierfür eine Genehmigung der Stadt Warendorf eingeholt werden.Dies kann z.B. ein Halteverbot für den Umzugswagen betreffen oder die Straßensperrung für ein Nachbarschaftsfest.Die notwendigen Angaben entnehmen Sie bitte dem zugehörigen Formular.
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