Abnahme (bauaufsichtlich) | Warendorf / Die Stadt des Pferdes https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:13732-VLR/abnahme-bauaufsichtlich/
Nach Fertigstellung eines Bauwerks sieht die Landesbauordnung eine Bauzustandsbesichtigung vor. Bei der Abnahme werden eventuelle Baumängel protokolliert und nach deren Beseitigung der Rohbau- bzw. Schlussabnahmeschein ausgestellt.
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