Nicht deutlich genug: Warnhinweis bei Leinsamen | Lebensmittelklarheit https://www.lebensmittelklarheit.de/news/nicht-deutlich-genug-warnhinweis-bei-leinsamen
Der Warnhinweis „Nicht roh verzehren“ bei Leinsamen ist leicht zu übersehen. Das zeigt eine Marktstichprobe der Verbraucherzentrale Hessen.
seit Januar 2023 für Leinsamen die Höchstmenge von 150 Milligramm Blausäure je Kilogramm
