Fruchtaufstriche aus Fruchtsaft | Lebensmittelklarheit https://www.lebensmittelklarheit.de/fragen-antworten/fruchtaufstriche-aus-fruchtsaft
Darf der Fruchtanteil von Fruchtaufstrichen ausschließlich aus Fruchtsaft bestehen?
geforderte Mindestgehalt an Frucht liegt für die meisten Fruchtarten bei 350 Gramm pro Kilogramm
