18013.txt https://www.bundestag.de/resource/blob/195372/18013.txt
Die Schwellenwerte sind nämlich 1 Gramm je Kilogramm bei der Analyse zur Kennzeichnung
Die Schwellenwerte sind nämlich 1 Gramm je Kilogramm bei der Analyse zur Kennzeichnung
pflanzlichen Ursprungs, in die nach EG-Nitratrichtlinie einzuhaltende Obergrenze von 170 Kilogramm
In Europa haben wir dafür einen Rückstandswert von 3 Milligramm pro Kilogramm, und
LUNA hat ein Startgewicht von circa 40 Kilogramm, KZO von circa 170 Kilogramm.
mindestens 90 Tagen durchge-führt werden; dabei dürfen insgesamt nicht mehr als 3,6 Kilogramm