Erlaubt: Roggenbrötchen nur zur Hälfte aus Roggen | Lebensmittelklarheit https://www.lebensmittelklarheit.de/informationen/erlaubt-roggenbroetchen-nur-zur-haelfte-aus-roggen
„Roggenbrötchen“ können wesentliche Anteile anderer Getreidearten enthalten.
Beschwerden zu „Roggenbrötchen“: Auf der Verpackung steht ganz groß: „Kartoffel“