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Motive für die Überwachung | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/unbarer-zahlungsverkehr/ueberwachung/motive-fuer-die-ueberwachung-603656

Im Rah­men des Zah­lungs­ver­kehrs und der Wert­pa­pier­ab­wick­lung hat die Bun­des­bank neben ihren Funk­tio­nen als Be­trei­ber von Zah­lungs­sys­te­men und als Ka­ta­ly­sa­tor für ge­wünsch­te Ver­än­de­run­gen am Markt auch die Auf­ga­be der Über­wa­chung des Zah­lungs­ver­kehrs und der Finanzmarktinfrastrukturen.
.: cen­tral se­cu­ri­ties de­po­si­to­ry) und zen­tra­le Gegenparteien (engl.: cen­tral

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Verhaltenskodex für den Devisenmarkt aktualisiert | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/themen/verhaltenskodex-fuer-den-devisenmarkt-aktualisiert-665322

Die Mitglieder des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB), darunter auch die Deutsche Bundesbank, haben ihre Bindungserklärungen zum internationalen Verhaltenskodex für den Devisenmarkt erneuert. Der Verhaltenskodex, der einen robusten, fairen, liquiden, offenen und angemessen transparenten Devisenmarkt fördern soll, war im Juli 2021 überarbeitet und ergänzt worden. „Mit den Bindungserklärungen unterstreichen die ESZB-Mitglieder, dass die Verhaltensgrundsätze eine bedeutende Rolle für die Sicherstellung der Integrität und das Funktionieren des Devisenhandels spielen“, heißt es in einer Pressemitteilung der EZB.
Er bün­delt somit die Ex­per­ti­se des öf­fent­li­chen Sek­tors, der durch Zen­tral­ban­ken

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Bankenaufsicht | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bankenaufsicht/bankenaufsicht-597748

Eine funktionierende Volkswirtschaft braucht ein stabiles Bankensystem. Die Bankenaufsicht hat deshalb die Aufgabe, die Geschäftstätigkeit von Kreditinstituten zu überwachen und das Vertrauen der Anleger aufrechtzuerhalten. In Deutschland ist die Bankenaufsicht gemeinsame Aufgabe von Bundesbank und BaFin. Insbesondere die laufende Überwachung der Kreditinstitute, aber auch von Finanzdienstleistungs-, E-Geld- und Zahlungsinstituten, obliegt der Bundesbank. Seit November 2014 ist der Einheitliche Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM) eingerichtet. Das bei der EZB angesiedelte Supervisory Board nimmt die der EZB bzw. dem SSM übertragenen Aufgaben wahr.
Bankenaufsicht EN Die jüngs­te Fi­nanz­kri­se hat ge­zeigt, wel­che mas­si­ven Kon­se­quen­zen

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Liquiditätsregulierung | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bankenaufsicht/einzelaspekte/liquiditaet/liquiditaetsregulierung-598474

Das Ziel bank­auf­sicht­li­cher Li­qui­di­täts­vor­schrif­ten ist die Si­cher­stel­lung einer je­der­zei­ti­gen Zah­lungs­be­reit­schaft der In­sti­tu­te. Mit der CRR, Ver­ord­nung (EU) Nr. 575/2013) wurden in Anlehnung an das Bas­ler Liquiditäts­rahmenwerk erstmals quantitative Vorschriften in eu­ro­päi­sches Recht eingeführt. Die Umsetzung der beiden Basler Min­dest­stan­dards (LCR, NSFR) sowie der zu­sätz­li­chen Pa­ra­me­ter für die Li­qui­di­täts­über­wa­chung (AMM) erfolgen durch entsprechende Durchführungsstandards sowie im Rahmen der CRR II.
um Be­ob­ach­tungs­in­stru­men­te er­gänzt, die den Auf­sichts­be­hör­den eine an­ge­mes­se­ne

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Liquiditätsregulierung | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bankenaufsicht/einzelaspekte/liquiditaet

Das Ziel bank­auf­sicht­li­cher Li­qui­di­täts­vor­schrif­ten ist die Si­cher­stel­lung einer je­der­zei­ti­gen Zah­lungs­be­reit­schaft der In­sti­tu­te. Mit der CRR, Ver­ord­nung (EU) Nr. 575/2013) wurden in Anlehnung an das Bas­ler Liquiditäts­rahmenwerk erstmals quantitative Vorschriften in eu­ro­päi­sches Recht eingeführt. Die Umsetzung der beiden Basler Min­dest­stan­dards (LCR, NSFR) sowie der zu­sätz­li­chen Pa­ra­me­ter für die Li­qui­di­täts­über­wa­chung (AMM) erfolgen durch entsprechende Durchführungsstandards sowie im Rahmen der CRR II.
um Be­ob­ach­tungs­in­stru­men­te er­gänzt, die den Auf­sichts­be­hör­den eine an­ge­mes­se­ne

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