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Antragstellung und Ausgabe | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/unbarer-zahlungsverkehr/serviceangebot/sepa/glaeubiger-identifikationsnummer/antragstellung-und-ausgabe-602954

Um nach dem 1. Februar 2014 am Lastschriftverfahren teilnehmen zu können, müssen Unternehmen u.a. eine Gläubiger-Identifikationsnummer besitzen. Die Ausgabe der Nummern übernimmt in Deutschland die Bundesbank in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft (DK). Anträge können nur elektronisch gestellt werden.
K.)

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„Eurosystem sollte digitales Zentralbankgeld vorantreiben“ | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/themen/-eurosystem-sollte-digitales-zentralbankgeld-vorantreiben--897546

Bundesbankpräsident Joachim Nagel und Bundesbankvorstand Burkhard Balz haben beim Zahlungsverkehrssymposium der Bundesbank dafür plädiert, dass das Eurosystem die Untersuchung von digitalem Zentralbankgeld vorantreibt. Beide betonten in ihren Reden die Vorteile, die ein digitaler Euro mit sich bringen könnte.
Morgan SE Martin K.

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Bankenaufsicht | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bankenaufsicht/bankenaufsicht-597748

Eine funktionierende Volkswirtschaft braucht ein stabiles Bankensystem. Die Bankenaufsicht hat deshalb die Aufgabe, die Geschäftstätigkeit von Kreditinstituten zu überwachen und das Vertrauen der Anleger aufrechtzuerhalten. In Deutschland ist die Bankenaufsicht gemeinsame Aufgabe von Bundesbank und BaFin. Insbesondere die laufende Überwachung der Kreditinstitute, aber auch von Finanzdienstleistungs-, E-Geld- und Zahlungsinstituten, obliegt der Bundesbank. Seit November 2014 ist der Einheitliche Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM) eingerichtet. Das bei der EZB angesiedelte Supervisory Board nimmt die der EZB bzw. dem SSM übertragenen Aufgaben wahr.
Bankenaufsicht EN Die jüngs­te Fi­nanz­kri­se hat ge­zeigt, wel­che mas­si­ven Kon­se­quen­zen

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Liquiditätsregulierung | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bankenaufsicht/einzelaspekte/liquiditaet/liquiditaetsregulierung-598474

Das Ziel bank­auf­sicht­li­cher Li­qui­di­täts­vor­schrif­ten ist die Si­cher­stel­lung einer je­der­zei­ti­gen Zah­lungs­be­reit­schaft der In­sti­tu­te. Mit der CRR, Ver­ord­nung (EU) Nr. 575/2013) wurden in Anlehnung an das Bas­ler Liquiditäts­rahmenwerk erstmals quantitative Vorschriften in eu­ro­päi­sches Recht eingeführt. Die Umsetzung der beiden Basler Min­dest­stan­dards (LCR, NSFR) sowie der zu­sätz­li­chen Pa­ra­me­ter für die Li­qui­di­täts­über­wa­chung (AMM) erfolgen durch entsprechende Durchführungsstandards sowie im Rahmen der CRR II.
um Be­ob­ach­tungs­in­stru­men­te er­gänzt, die den Auf­sichts­be­hör­den eine an­ge­mes­se­ne

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Liquiditätsregulierung | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bankenaufsicht/einzelaspekte/liquiditaet

Das Ziel bank­auf­sicht­li­cher Li­qui­di­täts­vor­schrif­ten ist die Si­cher­stel­lung einer je­der­zei­ti­gen Zah­lungs­be­reit­schaft der In­sti­tu­te. Mit der CRR, Ver­ord­nung (EU) Nr. 575/2013) wurden in Anlehnung an das Bas­ler Liquiditäts­rahmenwerk erstmals quantitative Vorschriften in eu­ro­päi­sches Recht eingeführt. Die Umsetzung der beiden Basler Min­dest­stan­dards (LCR, NSFR) sowie der zu­sätz­li­chen Pa­ra­me­ter für die Li­qui­di­täts­über­wa­chung (AMM) erfolgen durch entsprechende Durchführungsstandards sowie im Rahmen der CRR II.
um Be­ob­ach­tungs­in­stru­men­te er­gänzt, die den Auf­sichts­be­hör­den eine an­ge­mes­se­ne

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