Angleichungserklärung | Wuppertal https://www.wuppertal.de/vv/produkte/003/angleichungserklaerung.php
Eingebürgerte und anerkannte Flüchtlinge können Ihre Namensführung an die Verhältnisse im Inland anpassen.
Für jüngere Kinder erklären dies die Eltern als gesetzliche Vertreter.