Kinderzuschlag zum Kindergeld: Wann besteht ein Anspruch? | Verbraucherzentrale.de https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/kinderzuschlag-zum-kindergeld-wann-besteht-ein-anspruch-90968
Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt und richtet sich an einkommensschwache Familien. Der Maximalbetrag wird im Jahr 2026 wie in 2025 297 Euro betragen. Die Verbraucherzentrale erklärt, wann Sie einen Anspruch auf Kinderzuschlag haben und wie Sie ihn beantragen.
Das Kind muss jünger als 25 Jahre sein. Sie erhalten Kindergeld.
