Stadt Münster: Besondere Rechtsdienstleistungen – Ortsrecht https://www.stadt-muenster.de/recht/ortsrecht/satzungen/detailansicht/satzungsnummer/44.02
Davon sind junge Erwachsene bis zum 25.
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. § 69 Abs. 3 SGB VIII für junge Menschen und ihre Familien ein Jugendamt.
Schon vor Jahren ist der Junge, der niemals erwachsen werden wollte, in die „normale
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