Unterhalt | Stadt Kassel https://www.kassel.de/service/produkte/kassel/-51--Jugendamt/unterhalt.php
Der nicht mit dem Kind zusammenlebende Elternteil hat die Verpflichtung, dem Kind Barunterhalt zu zahlen. Die Höhe der Unterhaltszahlung wird in einer Unterhaltsverpflichtungserklärung beurkundet.
Das Jugendamt unterstützt und berät auch junge Volljährige im Alter von 18-20 Jahren