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Steuerfreie Warenlieferung ins Drittland – IHK Berlin

https://www.ihk.de/berlin/service-und-beratung/recht-und-steuern/steuern-und-finanzen/download/steuerfreie-warenlieferung-ins-drittland-4488270

Unternehmen, die Ware von Deutschland ins Drittland exportieren, können diese als so genannte Ausfuhrlieferung aufgrund der Steuerbefreiungsregelung des § 4 Nr. 1a i.V.m. § 6 UStG steuerfrei abrechnen. Wir informieren Sie zu den Themen Import, Export, Einfuhr, Ausfuhr, steuerfreie Warenlieferung und tax free export.
Zwar wurde durch die jüngere Rechtsprechung sowohl im Bereich der innergemeinschaftlichen