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Geschlechtseintrag und Vornamensführung; Anmeldung und Abgabe der Erklärung | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/geschlechtseintrag-und-vornamensfuehrung-anmeldung-und-abgabe-der-erklaerung-171082/

Personen, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag abweicht, können die Änderung des Geschlechtseintrages und des Vornamens beim Standesamt erklären.
Bei Kindern, die jünger als 14 Jahre sind: Für Kinder unter 14 Jahren müssen die