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Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) – BMBFSFJ

https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/gleichstellung/queerpolitik-und-geschlechtliche-vielfalt/gesetz-ueber-die-selbstbestimmung-in-bezug-auf-den-geschlechtseintrag-sbgg--199332

Das SBGG erleichtert es trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen ändern zu lassen. Es ist am 1. November 2024 in Kraft getreten. Nachfolgend werden die wichtigsten Fragen zum SBGG beantwortet.
Die jüngsten Zahlen lauten wie folgt:   Jahr 2012 2014 2015 2016 2017 2018 2019