Jugendstrafrecht – J – A bis Z – Lexikon – neuneinhalb – Kinder – J – A bis Z – Lexikon – neuneinhalb – Kinder https://kinder.wdr.de/tv/neuneinhalb/neuneinhalb-lexikon/lexikon/j/lexikon-jugendstrafrecht-100.amp
Wenn Menschen gegen das Gesetz verstoßen, müssen sie damit rechnen, bestraft zu werden – zumindest, wenn sie mindestens 14 Jahre alt sind. Ab diesem Alter ist man in Deutschland „strafmündig“. Das bedeutet, dass man für das, was man tut, Verantwortung übernehmen muss und vor Gericht für eine Straftat angeklagt und verurteilt werden kann.
Junge Täterinnen und Täter sollen verstehen, was sie falsch gemacht haben und ihre
