Auch Rechtsanwälten eine gemeinnützige Aktivität ermöglichen – junge liberale https://julis.de/beschlusssammlung/auch-rechtsanwaelten-eine-gemeinnuetzige-aktivitaet-ermoeglichen/
Dies kann laut § 49b Abs. 1 S. 2 Bundesrechtsanwaltsordnung erst nach der Erledigung
Wir Junge Liberale stehen uneingeschränkt zum Leistungsprinzip.
