Tübingen führt Übernachtungssteuer ein – Universitätsstadt Tübingen https://www.tuebingen.de/1620/46082.html
Als Teil der Neustrukturierung des Tourismus erhebt die Universitätsstadt Tübingen ab dem 1. Januar 2026 eine Übernachtungssteuer. Das hat der Gemeinderat beschlossen. Die Steuer beträgt zwei Euro pro Nacht und Gast und wird von allen Beherbergungseinrichtungen in Tübingen für entgeltliche Übernachtungen eingezogen.
zählen unter anderem Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Privat- und Ferienwohnungen, die Jugendherberge
