Unsere Aufgaben sind im Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Naturschutz (BfNG) festgelegt: Das BfN nimmt Aufgaben beim Vollzug des Naturschutzrechts, unter anderem im Meeres- und Artenschutz, wahr. Wir unterstützen das Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) in allen Fragen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie bei der internationalen Zusammenarbeit und beraten politische Entscheidungsträger*innen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben betreiben wir wissenschaftliche Forschung und begleiten verschiedene Förderprogramme.
eine eigene Tagungsstätte, die Internationale Naturschutzakademie (INA) auf der Insel