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BfN-Schriften 733 – Stadtnatur-Pläne als Strategie für deutsche Kommunen. Empfehlungen zu „Urban Nature Plans“ aus der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 | BFN

https://www.bfn.de/publikationen/bfn-schriften/bfn-schriften-733-stadtnatur-plaene-als-strategie-fuer-deutsche

Die EU-Biodiversitätsstrategie 2030 enthält das Ziel, dass alle europäischen Städte mit mehr als 20.000 Einwohnenden „Pläne für die Begrünung“ erstellen. Inzwischen werden diese Pläne von der EU-Kommission als „Stadtnatur-Pläne“ bezeichnet. Ziel des hier dokumentierten Vorhabens war es, einen Diskurs um Stadtnatur-Pläne in Deutschland anzuregen und Empfehlungen für Kommunen zu entwickeln.
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Landesrecht | BFN

https://www.bfn.de/landesrecht

Neben dem Bundesnaturschutzgesetz verbleibt auch den verschiedenen Landesnaturschutzgesetzen eine nicht zu unterschätzende Bedeutung, etwa hinsichtlich ergänzender Regelungen zu Zuständigkeits- und Verfahrensfragen. Im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege können die Bundesländer grundsätzlich auch abweichende Regelungen treffen. Hiervon ausgenommen sind die allgemeinen Grundsätze des Naturschutzes, das Artenschutzrecht sowie das Meeresnaturschutzrecht, wodurch den Bundesländern in diesen Bereichen keine eigenen Regelungsspielräume verbleiben. Darüber hinaus sieht das Bundesnaturschutzgesetz an verschiedenen Stellen Öffnungsklauseln für landesrechtliche Regelungen vor. Bei Ausübung dieser Regelungskompetenzen sind auch die Bundesländer an verfassungs-, völker- und europarechtliche Vorgaben gebunden.
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Infrastruktur und Wirkungen | BFN

https://www.bfn.de/infrastruktur-und-wirkungen

Infrastrukturvorhaben, z. B. der Verkehrswegeplanung oder des Stromnetzausbaus, weisen jeweils spezifische Vorhabenbestandteile auf, die über verschiedene Wirkfaktoren wie z. B. Flächeninanspruchnahme, Zerschneidung, Lärm-, Licht- oder Stoffemissionen zu Beeinträchtigungen der Schutzgüter von Natur und Landschaft führen können.
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