Dein Suchergebnis zum Thema: Insekten

Artenschutz

https://www.ingolstadt.de/Leben/Umwelt-Natur-Klima/Naturschutz-Biodiversit%C3%A4t/Artenschutz/?La=1

Geschützte heimische und exotische Arten Im Washingtoner Artenschutzabkommen (WA) sind heute weltweit mehr als 8.000 Tierarten und 40.000 Pflanzenarten unter Schutz gestellt. Dazu gehören zum Beispiel Großkatzen, Greifvögel, Schildkröten, Riesenschlangen und Orchideen. Die Ein- und Ausfuhr dieser Arten in die Europäische Union ist verboten oder stark reglementiert. Alle EU-Mitgliedstaaten sind durch eine Verordnung verpflichtet, das Washingtoner Artenschutzabkommen gemeinschaftlich anzuwenden (EGVO). Durch das Bundesnaturschutzgesetz und die Bundesartenschutzverordnung werden die internationalen Regelungen national ergänzt und ausgefüllt. Somit sind nicht nur Exoten, sondern auch heimische Arten unter Schutz gestellt. Nutz- und Haustiere, wie z. B. Pferde, Rinder, Hunde und Katzen fallen nicht unter die Artenschutzbestimmungen. Durch die Europäische Vogelschutzrichtlinie werden alle europäischen Vogelarten geschützt, z. B. Mauersegler, Sperling, Amsel, Elster etc. Die europäische Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) stellt weitere Arten unter Schutz. Darüber hinaus werden durch die Bundesartenschutzverordnung heimische Tier- und Pflanzenarten geschützt. Erkundigen Sie sich vor jedem Kauf über den Schutzstatus der Tiere und Pflanzen. Den Schutzstatus können Sie über www.wisia.de (Wissenschaftliches Informationssystem zum internationalen Artenschutz) abfragen. Für besonders geschützte Tiere und Pflanzen sind Besitz und Vermarktung verboten. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Ausnahmen möglich. Vorsicht in Urlaubsländern: Kaufen Sie keine Tiere, da dies den Verkäufer ermutigt, sich „Nachschub“ aus der freien Natur zu besorgen. Nur etwa jedes fünfte Tier erreicht lebend den Handel. Unter das Handelsverbot fallen auch Bestandteile der geschützten Tier- und Pflanzenarten wie z. B. Federn, Elfenbein, Ketten aus Schildkrötenpanzer, Felle etc. Beachten Sie folgende Hinweise
Wir sind darauf angewiesen, dass sie und andere Insekten unsere Kulturpflanzen bestäuben

Artenschutz

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Geschützte heimische und exotische Arten Im Washingtoner Artenschutzabkommen (WA) sind heute weltweit mehr als 8.000 Tierarten und 40.000 Pflanzenarten unter Schutz gestellt. Dazu gehören zum Beispiel Großkatzen, Greifvögel, Schildkröten, Riesenschlangen und Orchideen. Die Ein- und Ausfuhr dieser Arten in die Europäische Union ist verboten oder stark reglementiert. Alle EU-Mitgliedstaaten sind durch eine Verordnung verpflichtet, das Washingtoner Artenschutzabkommen gemeinschaftlich anzuwenden (EGVO). Durch das Bundesnaturschutzgesetz und die Bundesartenschutzverordnung werden die internationalen Regelungen national ergänzt und ausgefüllt. Somit sind nicht nur Exoten, sondern auch heimische Arten unter Schutz gestellt. Nutz- und Haustiere, wie z. B. Pferde, Rinder, Hunde und Katzen fallen nicht unter die Artenschutzbestimmungen. Durch die Europäische Vogelschutzrichtlinie werden alle europäischen Vogelarten geschützt, z. B. Mauersegler, Sperling, Amsel, Elster etc. Die europäische Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) stellt weitere Arten unter Schutz. Darüber hinaus werden durch die Bundesartenschutzverordnung heimische Tier- und Pflanzenarten geschützt. Erkundigen Sie sich vor jedem Kauf über den Schutzstatus der Tiere und Pflanzen. Den Schutzstatus können Sie über www.wisia.de (Wissenschaftliches Informationssystem zum internationalen Artenschutz) abfragen. Für besonders geschützte Tiere und Pflanzen sind Besitz und Vermarktung verboten. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Ausnahmen möglich. Vorsicht in Urlaubsländern: Kaufen Sie keine Tiere, da dies den Verkäufer ermutigt, sich „Nachschub“ aus der freien Natur zu besorgen. Nur etwa jedes fünfte Tier erreicht lebend den Handel. Unter das Handelsverbot fallen auch Bestandteile der geschützten Tier- und Pflanzenarten wie z. B. Federn, Elfenbein, Ketten aus Schildkrötenpanzer, Felle etc. Beachten Sie folgende Hinweise
Wir sind darauf angewiesen, dass sie und andere Insekten unsere Kulturpflanzen bestäuben

Naturschutzprojekt Sonnleiten

https://www.ingolstadt.de/Leben/Umwelt-Natur-Klima/Naturschutz-Biodiversit%C3%A4t/Biotop-Landschaftspflege/Naturschutzprojekt-Sonnleiten/?La=1

Das Sonnleitenprojekt ist ein gemeinsames Projekt des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen und der Stadt Ingolstadt, das von 2019 bis 2024 läuft. Es erstreckt sich von Ingolstadt aus entlang der Donau über den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen. Zusätzlich werden Magerrasen nördlich der Donau in das Projektgebiet einbezogen. Das Projekt kümmert sich um besonders wertvolle Flächen, welche durch vergangene Landbewirtschaftungsmethoden oder die ehemalige Fließbewegung der Donau entstanden sind. Dabei kann man zwischen drei Landschaftstypen unterscheiden: den Leiten (Hänge mit felsigem Untergrund), den Brennen (kiesige Standorte im Auwald) und den Donaudämmen bzw. -deichen. Sie sind durch nährstoffarme Böden und hohen Sonnenreichtum gekennzeichnet. Trotzdem, oder gerade deswegen, sind es sehr artenreiche Lebensräume. Denn dort können nur speziell angepasste Arten überleben, während „Allerweltsarten“ sich kaum ansiedeln. Ohne menschliches Eingreifen durch Pflegemaßnahmen, wie die regelmäßige Mahd, würden sie zuwachsen und damit verschwinden. Im Hinblick auf die vielen dort vorkommenden und meist seltenen Arten ist es unser Bestreben, dies zu verhindern. Ziele des Projektes sind daher unter anderem die Sicherung, Optimierung und Ausweitung dieser naturschutzfachlich wertvollen Trockenlebensräume. Flächenpflege
Beweidung Ein Vorteil der Beweidung gegenüber der Mahd ist, dass Samen und Insekten

Naturschutzprojekt Sonnleiten

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Das Sonnleitenprojekt ist ein gemeinsames Projekt des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen und der Stadt Ingolstadt, das von 2019 bis 2024 läuft. Es erstreckt sich von Ingolstadt aus entlang der Donau über den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen. Zusätzlich werden Magerrasen nördlich der Donau in das Projektgebiet einbezogen. Das Projekt kümmert sich um besonders wertvolle Flächen, welche durch vergangene Landbewirtschaftungsmethoden oder die ehemalige Fließbewegung der Donau entstanden sind. Dabei kann man zwischen drei Landschaftstypen unterscheiden: den Leiten (Hänge mit felsigem Untergrund), den Brennen (kiesige Standorte im Auwald) und den Donaudämmen bzw. -deichen. Sie sind durch nährstoffarme Böden und hohen Sonnenreichtum gekennzeichnet. Trotzdem, oder gerade deswegen, sind es sehr artenreiche Lebensräume. Denn dort können nur speziell angepasste Arten überleben, während „Allerweltsarten“ sich kaum ansiedeln. Ohne menschliches Eingreifen durch Pflegemaßnahmen, wie die regelmäßige Mahd, würden sie zuwachsen und damit verschwinden. Im Hinblick auf die vielen dort vorkommenden und meist seltenen Arten ist es unser Bestreben, dies zu verhindern. Ziele des Projektes sind daher unter anderem die Sicherung, Optimierung und Ausweitung dieser naturschutzfachlich wertvollen Trockenlebensräume. Flächenpflege
Beweidung Ein Vorteil der Beweidung gegenüber der Mahd ist, dass Samen und Insekten