Masern-Impfung https://www.infektionsschutz.de/themen/masernschutz/fragensammlung/masern-impfung/
Die zweite Impfung verhilft den Personen, die nach der ersten Impfung noch nicht
Die zweite Impfung verhilft den Personen, die nach der ersten Impfung noch nicht
Pneumokokken können schwere Erkrankungen wie Hirnhaut-, Lungen- oder Mittelohrentzündungen verursachen. Vier Teilimpfungen sind zur Immunisierung notwendig.
Der Schutz durch Impfung ist daher wichtig.
Von Infektionen mit Haemophilus influenzae Typ b (kurz: Hib), einer bakteriellen Erkrankung, sind vor allem Kinder bis zum vierten Lebensjahr betroffen.
Zum Schutz wird eine möglichst frühzeitige Impfung empfohlen.
Rotaviren verursachen kleinen Kindern schwere Brechdurchfälle. Die STIKO empfiehlt allen Säuglingen ab dem Alter von 6 Wochen die Schluckimpfung.
Die Impfung muss spätestens bis zum Alter von 24 Wochen beziehungsweise 32 Wochen
Pneumokokken können schwere Erkrankungen wie Hirnhaut-, Lungen- oder Mittelohrentzündungen verursachen. Vier Teilimpfungen sind zur Immunisierung notwendig.
Der Schutz durch Impfung ist daher wichtig.
Pneumokokken können schwere Erkrankungen wie Hirnhaut-, Lungen- oder Mittelohrentzündungen verursachen. Vier Teilimpfungen sind zur Immunisierung notwendig.
Der Schutz durch Impfung ist daher wichtig.
Pneumokokken können schwere Erkrankungen wie Hirnhaut-, Lungen- oder Mittelohrentzündungen verursachen. Vier Teilimpfungen sind zur Immunisierung notwendig.
Der Schutz durch Impfung ist daher wichtig.
Rotaviren verursachen kleinen Kindern schwere Brechdurchfälle. Die STIKO empfiehlt allen Säuglingen ab dem Alter von 6 Wochen die Schluckimpfung.
Die Impfung muss spätestens bis zum Alter von 24 Wochen beziehungsweise 32 Wochen
Pneumokokken können schwere Erkrankungen wie Hirnhaut-, Lungen- oder Mittelohrentzündungen verursachen. Vier Teilimpfungen sind zur Immunisierung notwendig.
Der Schutz durch Impfung ist daher wichtig.
Rotaviren verursachen kleinen Kindern schwere Brechdurchfälle. Die STIKO empfiehlt allen Säuglingen ab dem Alter von 6 Wochen die Schluckimpfung.
Die Impfung muss spätestens bis zum Alter von 24 Wochen beziehungsweise 32 Wochen