Dein Suchergebnis zum Thema: Impfung

BMEL – Tierseuchen – Blauzungenkrankheit (BT)

https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/blauzungenkrankheit.html

Die Blauzungenkrankheit (BT) ist eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit der Wiederkäuer wie Rinder, Schafe und Ziegen. Krankheitssymptome sind unter anderem Hautveränderungen im Maulbereich, Rückgang der Milchleistung und reduziertes Allgemeinbefinden. Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier, sondern über kleine, blutsaugende Mücken der Gattung „Culicoides“, sogenannte Gnitzen, übertragen. Daher tritt die Seuche saisonal gehäuft in der warmen Jahreszeit auf. Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen ungefährlich.
Anwendung von drei Impfstoffen gegen Blauzungenkrankheit gestattet Zur Seite Die Impfung

BMEL – Tierseuchen – „Chronischer Botulismus“

https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/chronischer-botulismus.html?nn=3580

Unter der Bezeichnung „chronischer Botulismus“ wird von Teilen der Wissenschaft ein Geschehen in Rinderbeständen diskutiert. Bislang dient der Begriff jedoch lediglich als Hypothese zur Erklärung unspezifischer Krankheitserscheinungen – neue Forschungen laufen.
insgesamt erhöhte Krankheitsrate) erfüllen und wurden in Fall-1-Betriebe (F1 = keine Impfung

BMEL – Tierseuchen – „Chronischer Botulismus“

https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/chronischer-botulismus.html

Unter der Bezeichnung „chronischer Botulismus“ wird von Teilen der Wissenschaft ein Geschehen in Rinderbeständen diskutiert. Bislang dient der Begriff jedoch lediglich als Hypothese zur Erklärung unspezifischer Krankheitserscheinungen – neue Forschungen laufen.
insgesamt erhöhte Krankheitsrate) erfüllen und wurden in Fall-1-Betriebe (F1 = keine Impfung

BMEL – Haus- und Zootiere – Regelungen zur Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen in die Europäische Union

https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/heimtiere-einreiseregelung.html

Für die Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen aus Nicht-EU-Ländern (so genannten Drittländern) gelten die Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 der Kommission. Ziel dieser Regelungen ist der Schutz vor der Einschleppung und Verbreitung der Tollwut.
Hierbei ist unbedingt zu beachten, dass die Impfung nicht vor der Anbringung des