Meldepflichtige Krankheiten | familie.hessen.de https://familie.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/meldepflichtige-krankheiten
Der behandelnde Arzt, das Krankenhaus, Altenheim oder ein Labor, muss bei Kenntnis eines Verdachts, der Erkrankung oder Tod mit einer meldepflichtigen Krankheit das Gesundheitsamt informieren.
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