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Beihilfeleistungen für Beihilfeberechtigte der Stadt Ingolstadt

https://www.ingolstadt.de/beihilfeleistungen

Beamtinnen und Beamte unterliegen nicht der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie erhalten stattdessen eine anteilige Erstattung (Beihilfe) der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen und zur Gesundheitsvorsorge durch ihren Dienstherrn. In der Beihilfe gilt das Kostenerstattungsprinzip. Die/der Patient/-in bezahlt die Gesundheitsleistungen zunächst selbst und erhält die gesetzlichen Beihilfeleistungen hierzu nach Vorlage der Rechnung von der Beihilfestelle zurück. In der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem vor dem 01. Januar 2001 begründeten Arbeitsverhältnis haben einen Beihilfeanspruch für zahnprothetische Leistungen (Regelversorgung) sowie zu Aufwendungen für Heilpraktikerleistungen. Gewährte Zuschüsse (z.B. Zahnzusatzversicherungen etc.) sind in voller Höhe auf die beihilfefähigen Aufwendungen anzurechnen.
verwendete „Beihilfe-Service App“ kann in den bekannten App-Stores (Apple Store für iOS