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Entsorgung pflanzlicher GartenabfÀlle im Herbst 2018 / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/index.php?ModID=7&FID=2751.6505.1&object=tx%7C2751.6505.1

Eigenverwertung im Garten Pflanzliche AbfÀlle von gÀrtnerisch genutzten Böden sind grundsÀtzlich zu verwerten. Jedem Abfallbesitzer sind die Verwertungsmöglichkeiten freigestellt. Eine Verwertung kann durch Verrotten, insbesondere durch Liegen lassen, Untergraben und durch Eigenkompostierung erfolgen. Inanspruchnahme des Schredders In UnterstÌtzung der Eigenverwertung bietet die Stadt auch in diesem FrÌhjahr wieder den mobilen Schredderdienst an verschiedenen Standorten nach Plan (Anlage) zur Zerkleinerung von Baum- und Strauchschnitt aus nicht gewerblich genutzten GartengrundstÌcken nach dem Bringsystem an. FÌr die Nutzung dieser Dienstleistung gelten folgende Bedingungen: Der Baum- und Strauchschnitt hat einen Durchmesser von ca. 1 cm bis 10 cm. Die Anlieferung des Schreddergutes zu den Standorten hat durch den Besitzer zu den ausgewiesenen Zeiten gemÀß Anlage (keine Voranlieferung) zu erfolgen. Das geschredderte Material ist durch den Lieferanten wieder mitzunehmen. BaumstÌmpfe, Wurzelballen, Stauden- und Blumenreste, Rasenschnitt, Laub etc. gehören nicht zum Schreddergut. Biotonne und Annahmehof Des Weiteren besteht fÌr jeden Abfallbesitzer auch die Möglichkeit, die pflanzlichen AbfÀlle durch kostenpflichtige Abgabe beim Annahmehof in der Ihlenfelder Straße 102 ordnungsgemÀß zu entsorgen bzw. beim Vorhandensein Ìber die Biotonne einer ordnungsgemÀßen Verwertung zuzufÌhren. Weitergehende Anfragen werden durch die Mitarbeiter des Eigenbetriebes Immobilienmanagement, Abteilung StadtgrÌn/Friedhof/Forst, Sachgebiet StadtgrÌn, unter Telefon-Nr.: 0395 555-1825 beantwortet. Bitte beachten Sie die geÀnderten Standorte, keine Voranlieferung, das geschredderte Material ist wieder mitzunehmen!
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Die nÀchsten Wahlen: Landtagswahlen M-V im Herbst 2026 / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Politik-Verwaltung/Wahlen/?La=1

Auf dieser Seite informieren wir ÃŒber alle Wahlen, bei denen die BÃŒrgerinnen und BÃŒrger der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg wahlberechtigt sind. RÃŒckblick: Zuletzt fanden die Wahl des neuen OberbÃŒrgermeisters unserer Stadt sowie die Wahlen zum neuen Landrat des Kreises Mecklenburgische Seenplatte statt (Hauptwahl am 11. Mai 2025, Stichwahl am 25. Mai 2025). OberbÃŒrgermeisterwahl am 11. & 25. Mai Landrats-Wahl am 11. & 25. Mai Vielen Dank fÃŒr Ihre UnterstÃŒtzung! Wir hatten große UnterstÃŒtzung von engagierten Wahlhelfenden fÃŒr die Wahlen des OberbÃŒrgermeisters und des Landrats am 11. und 25. Mai. Wir danken allen BÃŒrgerinnen und BÃŒrgern herzlich fÃŒr ihren Einsatz! Dieses Engagement macht den Unterschied – Demokratie lebt durch Ihre Mithilfe!
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Die nÀchsten Wahlen: Landtagswahlen M-V im Herbst 2026 / Stadt Neubrandenburg

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