Bescheinigung über das Nichterlöschen des Aufenthaltstitels | Stadt Kassel https://www.kassel.de/service/produkte/kassel/Buergeramt/Abteilung-fuer-Zuwanderung-und-Integration/bescheinigung-ueber-das-nichterloeschen-des-aufenthaltstitels.php
Aufenthaltstitel erlöschen in der Regel 6 Monate nach der Ausreise oder wenn diese nicht vorrübergehend ist. Ausnahmen können jedoch bescheinigt werden.
Weil sie in ihrer Heimat nicht leben konnte.