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Grundsteuer; Zahlung an die Gemeinde | Stadt Fürth

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Die Gemeinden erheben zur Finanzierung ihrer Aufgaben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern Grundsteuer. Die zuständige Gemeinde setzt nach der Feststellung der Bemessungsgrundlagen durch das zuständige Finanzamt die Grundsteuer fest.
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat