BMEL – Beiräte – Inverkehrbringen neuer Düngemittel https://www.bmel.de/DE/ministerium/organisation/beiraete/dueng-inverkehrbringen.html
Für die Zulassung von Düngemitteln ist kein formales „Antragsverfahren“ vorgesehen. Hersteller oder Inverkehrbringer von „neuen“ Düngemitteln können Anfragen zur Änderung/Ergänzung düngemittelrechtlicher Vorschriften an das BMEL richten, um neue Produkte als Düngemittel, Bodenhilfsstoff, Kultursubstrat oder Pflanzenhilfsmittel in den Verkehr bringen zu dürfen.
Verwaltungsfachangestellten (Thema:Ministerium) Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat