Haushalt 2021 / Stadt Neubrandenburg https://www.neubrandenburg.de/index.php?ModID=7&FID=3330.3392.1&object=tx%7C3330.3392.1
Die Stadtvertretung hat auf ihrer Sitzung am 27.05.2021 die Nachtragshaushaltssatzung der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg 2021 mit Anlagen beschlossen. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung für die Nachtragshaushaltssatzung wurde am 11.06.2021 durch das Ministerium für Inneres und Europa M-V als Rechtsaufsichtsbehörde wie folgt erteilt: Der in der Haushaltssatzung in § 3 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird vollständig in Höhe von 200.000,0 EUR genehmigt. Der in der Haushaltssatzung in § 4 festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite wird vollständig in Höhe von 35.000.000,0 EUR genehmigt. Die Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienmanagement ergehen gesondert. Die Nachtragshaushaltssatzung wurde aufgrund ihrer genehmigungspflichtigen Bestandteile nach Vorlage der Entscheidungen der Rechtsaufsichtsbehörde öffentlich bekannt gemacht. Am Tag nach der Veröffentlichung tritt die Nachtragshaushaltssatzung 2021 in Kraft. Nachtragshaushalt Nachtragshaushaltssatzung und Anlagen Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt Band 1 Haushaltssatzung und Anlagen Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt Band 2 Stellenplan Band 3/1 Wirtschaftliche Unternehmen, Wirtschaftspläne Band 3/2 Wirtschaftliche Unternehmen, Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Immobilienmanagement Band 4 Haushaltssatzungen Städtebauliches Sondervermögen
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