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Haushalt 2017 / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/index.php?ModID=7&FID=2751.237.1&object=tx%7C2751.237.1

Die Stadtvertretung hat auf ihrer Sitzung am 09.02.2017 die Haushaltssatzung 2017 mit ihren Anlagen beschlossen. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 17.08.2017 mit folgenden Einschränkungen erteilt: Der in der Haushaltssatzung in § 2 festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird teilweise in Höhe von 130,0 TEUR genehmigt. Der in der Haushaltssatzung in § 4 festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird vollständig in Höhe von 95.000,0 TEUR unter Erteilung von Auflagen genehmigt. Der Stellenplan wird unter Erteilung von Auflagen genehmigt. Die Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienmanagement ergehen gesondert. Die Haushaltssatzung wurde am 24.08.2017 öffentlich bekannt gemacht und trat am 25.08.2017 in Kraft. Band 1 Haushaltssatzung und Anlagen Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt Band 2 Stellenplan Band 3/1 Wirtschaftliche Unternehmen, Wirtschaftspläne Band 3/2 Wirtschaftliche Unternehmen, Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Immobilienmanagement Band 4 Haushaltssatzungen Städtebauliches Sondervermögen
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Haushalt 2018 / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/index.php?ModID=7&FID=2751.6111.1&object=tx%7C2751.6111.1

Die Stadtvertretung hat auf ihrer Sitzung am 14.12.2017 die Haushaltssatzung 2018 mit ihren Anlagen beschlossen. Die Dokumente zum Haushaltsplan wurden dem Innenministerium M-V als Rechtsaufsichts-behörde mit Postausgang 24.01.2018 zur Genehmigung übergeben Da die Haushaltssatzung genehmigungspflichtige Bestandteile enthält, kann sie erst nach Vorlage der Entscheidungen der Rechtsaufsichtsbehörde öffentlich bekannt gemacht werden. Am Tag nach der Veröffentlichung tritt die Haushaltssatzung 2018 in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Haushaltswirtschaft der Stadt Neubrandenburg entsprechend § 49 Kommunalverfassung M-V nach den Grundsätzen der vorläufigen Haushaltsführung ausgeführt. Band 1 Haushaltssatzung und Anlagen Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt Band 2 Stellenplan Band 3/1 Wirtschaftliche Unternehmen, Wirtschaftspläne Band 3/2 Wirtschaftliche Unternehmen, Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Immobilienmanagement Band 4 Haushaltssatzungen Städtebauliches Sondervermögen
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Haushalt 2019 / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/index.php?ModID=7&FID=2751.7883.1&object=tx%7C2751.7883.1

Die Stadtvertretung hat auf ihrer Sitzung am 13.12.2018 die Haushaltssatzung 2019 mit ihren Anlagen beschlossen. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 07.06.2019 mit folgenden Einschränkungen erteilt: Der in der Haushaltssatzung in § 2 festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird vollständig in Höhe von 205,0 TEUR genehmigt. Der in der Haushaltssatzung in § 4 festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird teilweise in Höhe von 70.000,0 TEUR unter Erteilung einer Auflage genehmigt. Der Stellenplan wird unter Erteilung von Auflagen genehmigt. Die Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienmanagement ergehen gesondert. Die Haushaltssatzung wurde am 13.06.2019 aufgrund ihrer genehmigungspflichtigen Bestandteile nach Vorlage der Entscheidungen der Rechtsaufsichtsbehörde öffentlich bekannt gemacht. Am Tag nach der Veröffentlichung tritt die Haushaltssatzung 2019 in Kraft. Band 1 Haushaltssatzung und Anlagen Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt Band 2 Stellenplan Band 3/1 Wirtschaftliche Unternehmen, Wirtschaftspläne Band 3/2 Wirtschaftliche Unternehmen, Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Immobilienmanagement Band 4 Haushaltssatzungen Städtebauliches Sondervermögen
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